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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation

Hamburg 99010019020010 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010019020010

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Gleichwertigkeitsprüfung (Synonym), ausländischer Abschluss (Synonym), Eignungsprüfung (Synonym), Anerkennungsverfahren (Synonym), Kenntnisprüfung (Synonym), Antrag auf Aufenthaltstitel (Synonym), Aufenthaltsrecht (Synonym), Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation (Synonym), Ausgleichsmaßnahmen (Synonym), Fortsetzung des Aufenthalts (Synonym), Nachqualifizierung (Synonym), Verlängerung des Aufenthalts (Synonym), Ablegen einer Prüfung (Synonym), Abschlussprüfung in Deutschland (Synonym), deutsche Sprachkenntnisse (Synonym), Prüfungsverfahren (Synonym), § 8 (1) Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Synonym), § 16d (5) Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Teaser

Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Ablegen von Prüfungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen verlängern lassen.

Volltext

Wenn die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis endet bevor Sie das für die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation erforderliche Prüfungsverfahren abgeschlossen haben, können Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis wurde ausschließlich für das Ablegen einer Prüfung erteilt. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist daher nur möglich, wenn das Prüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollte Ihr Lebensunterhalt für die Dauer Ihres Aufenthalts gesichert sein.
Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet; in der Regel für die restliche Dauer des Prüfungsverfahrens. Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis umfasst dabei den Zeitraum vom Ablegen der Prüfung bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses bzw. bis zur Erteilung eines das Verfahren abschließenden Bescheids der zuständigen Stelle.
Die Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden, wenn die Prüfung absehbar nicht in einem angemessenen Zeitraum abgelegt werden kann oder die Verlängerung bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits von der Ausländerbehörde ausgeschlossen wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Pass oder Passersatz   
  • Aktuelles biometrisches Foto   
  • Bestehender Aufenthaltstitel   
  • Nachweise zum Lebensunterhalt (zum Beispiel: Sperrkonto bei einer Bank)   
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung   
  • Arbeitsvertrag   
  • Mietvertrag    
  • Nachweise über das Anerkennungsverfahren (zum Beispiel: Erstbescheid der anerkennenden Stelle oder die Teilnahmebescheinigung für eine Qualifizierungsmaßnahme) - Defizitbescheid
  •  Nachweis der Sprachkenntnisse

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation.
  • Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.   
  • Sie betreiben das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation oder soweit erforderlich, zur Erteilung der Berufsausübungserlaubnis bei der zuständigen Anerkennungsstelle in Deutschland.    
  • Sie legen eine Prüfung zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation ab.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.    
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland   
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.   
  • Sie verfügen über Sprachkenntnisse, die für die abzulegende Prüfung erforderlich sind

Kosten

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit   
  • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: 96,00 €      
  • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: 93,00 €   
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.   
 

Verfahrensablauf

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.    
  • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.    
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.   
  •  Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.   
  • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT- Karte genommen.   
  • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT Karte.   
  • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT Karte bei der Ausländerbehörde abholen   
  • Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde   
 

Bearbeitungsdauer

etwa sechs bis acht Wochen    

Frist

Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sollte bis spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. 
 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen die negativ Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, Widerspruch bei der Dienststelle erhoben werden.

Kurztext

  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
  • Die Vorschrift regelt den Aufenthalt zum Zweck des Ablegens von Prüfungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
  • Umfasst sind Prüfungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit, zur Erteilung einer Berufsausübungserlaubnis oder zum Führen einer Berufsbezeichnung (zum Beispiel: Bei Ingenieuren). Dies schließt sprachliche und fachsprachliche Prüfungen ein und ermöglicht das Ablegen mehrerer Prüfungen.
  • Soll vor dem Ablegen der Prüfung ein Prüfungsvorbereitungskurs besucht werden, ist ein Aufenthaltstitel für die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme nach § 16d (1) Aufenthaltsgesetz erforderlich.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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