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Sonstige Annexleistungen Übernahme

Hamburg 99013048068000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013048068000

Leistungsbezeichnung

Sonstige Annexleistungen Übernahme

Leistungsbezeichnung II

Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Zuschüsse (Synonym), Pflegekinder (Synonym), Einmalige Beihilfe (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Reiß, Simon

Handlungsgrundlage

§39 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__39.html

Teaser

Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.

Volltext

Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt. 

Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden. 

Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu: 

  • Klassenfahrten
  • Urlaubs- und Ferienmaßnahmen

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
  • Laufende Leistungen decken den regelmäßigen Bedarf für Pflegekinder
  • Besondere Maßnahmen und Ausgaben für die Entwicklung und Teilhabe von Pflegekindern können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden
  • Beispiele für solche Leistungen sind Klassenfahrten, Urlaubs- und Ferienmaßnahmen
  • Zuständige Stelle: Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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