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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit

Hamburg 99010019020009 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010019020009

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Befristung (Synonym), Aufenthaltstitel (Synonym), Berufsausübungserlaubnis (Synonym), Anerkennungsverfahren (Synonym), Ausländische Berufsqualifikation (Synonym), Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation (Synonym), Qualifizierungsmaßnahme (Synonym), Bundesagentur für Arbeit (Synonym), Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation (Synonym), Vermittlungsabsprache (Synonym), § 8 (1) Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Synonym), § 16d (4) Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Synonym), § 2 Beschäftigungsverordnung (BeschV) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Teaser

Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit verlängern lassen , wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.  

Volltext

Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn das Verfahren zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation noch fortdauert. Das Verfahren zur Anerkennung umfasst die Zeit von der Antragstellung bis zur Erteilung eines das Verfahren abschließenden Anerkennungsbescheids durch die zuständige Anerkennungsstelle. Dies schließt die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen und sich daran anschließenden Prüfungen ein, die für die Feststellung der Gleichwertigkeit oder die Erlangung der Berufsausübungserlaubnis erforderlich sind.
Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit wird jeweils um ein Jahr bis zu einer Höchstdauer von drei Jahren verlängert. Nach Ablauf von drei Jahren können Sie, wenn Sie das Anerkennungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben, eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für ein Jahr oder eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erhalten (zum Beispiel: zum Studieren, zur Absolvierung einer Berufsausbildung oder zur Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft)
Die Bundesagentur für Arbeit muss erneut der Ausübung der Beschäftigung in dem angestrebten Berufsfeld zustimmen. Die Zustimmung wird befristet für ein Jahr erteilt. Diese kann erteilt werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie das Anerkennungsverfahren weiterhin betreiben.
Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Pass oder Passersatz   
  • Aktuelles biometrisches Foto   
  • Bestehender Aufenthaltstitel   
  • Nachweise zum Lebensunterhalt (zum Beispiel: Sperrkonto bei einer Bank)   
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung   
  • Arbeitsvertrag   
  • Mietvertrag    
  • Nachweise über das Anerkennungsverfahren (zum Beispiel: Erstbescheid der anerkennenden Stelle oder die Teilnahmebescheinigung für eine Qualifizierungsmaßnahme)   

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit nach § 16d (4) Aufenthaltsgesetz.   
  • Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.   
  • Sie betreiben das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation oder soweit erforderlich, zur Erteilung der Berufsausübungserlaubnis bei der zuständigen Anerkennungsstelle in Deutschland.    
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat der Ausübung der Beschäftigung in dem angestrebten Berufsfeld zugestimmt.    
  • Die Zustimmung wird in der Regel durch die Ausländerbehörde eingeholt.    
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.    
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland   
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.

Kosten

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit   
  • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: 96,00 €   
  • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: 93,00 €   
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.  

Verfahrensablauf

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
  • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
  • Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT- Karte genommen.
  • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT Karte.
  • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT Karte bei der Ausländerbehörde abholen

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer dauert in der Regel 6 bis 8 Wochen und hängt zusätzlich von der Vollständigkeit der Unterlagen des Kunden ab. Sollten Unterlagen fehlen, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.  Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

Frist

Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Zentrale Stelle Berufsanerkennung:    Anerkennung in Deutschland:    Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.    
  • Telefon: 030 1815-1111   
  • Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr   
Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland:    

Rechtsbehelf

Gegen die negativ Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, Widerspruch bei der Dienststelle erhoben werden.

Kurztext

  •  Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit    
  • Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit kann verlängert werden, wenn ihre Geltungsdauer in naher Zukunft abläuft aber das Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen wurde.    
  • Die Bundesagentur für Arbeit muss der Ausübung der Beschäftigung im angestrebten Berufsfeld erneut zustimmen. Eine erneute Zustimmung kann für ein Jahr erteilt werden, wenn die ausländische Arbeitskraft das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation weiterhin betreibt.   
  • Die Verlängerung ist spätestens acht Wochen vor Ablauf der Befristung zu beantragen.   
  • Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung vorlagen, auch weiterhin vorliegen.   
  • Bei der Verlängerung wird die Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Sie wird jeweils um ein Jahr bis zu einer Höchstdauer von drei Jahren verlängert   
  • Die Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn die Verlängerung bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits von der Ausländerbehörde ausgeschlossen wurde.   
  • Zuständig: die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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