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Befristete Vollzeitpflege Begleitung

Hamburg 99013033207000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013033207000

Leistungsbezeichnung

Befristete Vollzeitpflege Begleitung

Leistungsbezeichnung II

Befristete Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Pflegeeltern (Synonym), Pflegekind (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Reiß, Simon

Handlungsgrundlage

§37a Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__37a.html

§33 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__33.html

Teaser

Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.

Volltext

Pflegefamilien haben vor- und während der Aufnahme eines Pflegekindes einen Anspruch auf Begleitung und Beratung. Dies gilt auch in den Fällen, in denen für das Pflegekind weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe gewährt wird und in den Fällen, in denen die Pflegeperson nicht der Erlaubnis zur Vollzeitpflege (bis zum dritten Verwandtschaftsgrad) bedarf.
Die Aufgaben und Anforderungen an Pflegefamilien mit Jugendhilfeauftrag unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen Ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung.
In der Unterbringung in einer befristeten Vollzeitpflege lebt das Pflegekind für eine bestimmte Zeit in der Pflegefamilie mit der klaren Perspektive der Rückkehr des Kindes in seine Herkunftsfamilie. Dabei schätzt das zuständige Jugendamt die Entwicklungsmöglichkeiten der Herkunftseltern so ein, dass eine Rückkehr des Pflegekindes in einem bestimmten Zeitraum möglich ist.
Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen Sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Pflegepersonen nehmen Kontakt zum örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst auf. Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

-    Befristete Vollzeitpflege 
-    Begleitung
-    Pflegekinder
-    Zuständig: Örtliches Jugendamt oder Pflegekinderdienst

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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