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Kauf und Verkauf von Stoffen und Zubereitungen für Restaurierungsarbeiten Erlaubnis

Hamburg 99031010005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031010005000

Leistungsbezeichnung

Kauf und Verkauf von Stoffen und Zubereitungen für Restaurierungsarbeiten Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zum Kauf und Verkauf von Stoffen und Zubereitungen für Restaurierungsarbeiten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Erlaubnis für verbotene Farben (Synonym), Lack für Oldtimer kaufen (Synonym), Erlaubnis für gefährliche Farben (Synonym), Spezialfarbe für Oldtimer (Synonym), Farbe für Haus-Restaurierung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.04.2024

Fachlich freigegeben durch

BJV V Chemikalienrecht

Teaser

Wer zur Restaurierung oder zur Instandhaltung bestimmte verbotene Farben und Lacke kaufen oder verkaufen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Volltext

Bestimmte Farben und Lacke dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn diese einen Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen enthalten, der über dem festgelegten Grenzwert liegt. Meist betrifft das Farben und Lacke zur Beschichtung, Restaurierung und Unterhaltung von Gebäuden und Oldtimer-Fahrzeugen.
Wenn Sie solche Farben und Lacke als Käufer oder Verkäufer in den Verkehr bringen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
  • Angaben zu den erforderlichen Restaurierungs- und Unterhaltungsarbeiten
  • Angaben zum gebrauchsfertigen Produkt, welches für diese Zwecke gekauft oder verkauft werden soll sowie Angabe der Produktkategorie
  • Sicherheitsdatenblatt zum Produkt
  • Angabe der Menge des Produktes, die für die Restaurierungs- beziehungsweise Unterhaltungsarbeiten erforderlichen ist
  • Nachweis, dass für die Zwecke kein lösemittelarmes Produkt geeignet ist
  • Nachweis, dass das Gebäude beziehungsweise das Oldtimer-Fahrzeug als historisch und kulturell besonders wertvoll eingestuft ist

Voraussetzungen

Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn betreffende Farben und Lacke sowie Produkte zur Fahrzeugreparatur-lackierung zu folgenden Zwecken verwendet werden:
  • zur Restaurierung und Unterhaltung von Gebäuden, ihren Bauteilen und dekorativen Bauelementen
  • zur Restaurierung und Unterhaltung von Oldtimer Fahrzeugen, die als historisch und kulturell besonders wertvoll eingestuft sind.

Kosten

Für die Erteilung einer Erlaubnis ist eine Verwaltungsgebühr zu zahlen, die nach Zeitaufwand gemäß § 2 der Gebührenordnung für die Bereiche Arbeitsschutz sowie Anlagen- und Produktsicherheit berechnet wird.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Stelle und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise die Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
  • Sind die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie den Erlaubnisbescheid.
  • Der Bescheid wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt.
  • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt maximal drei Monate. Sie beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Frist kann mit Begründung einmal seitens der Behörde verlängert werden, sollte eine gerechtfertigte Notwendigkeit hierfür bestehen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, den Antrag rechtzeitig vor Ausführungstermin der geplanten Restaurierungs- oder Unterhaltungsarbeiten zu stellen.

Frist

Die Erlaubnis muss vor der Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden. Erst nach Erteilung der Erlaubnis darf die Tätigkeit aufgenommen werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Das Gebäude beziehungsweise das Oldtimer-Fahrzeug, für das die Farben oder Lacke bestimmt sind, müssen als historisch und kulturell besonders wertvoll eingestuft sein.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, Widerspruch bei der zuständigen Behörde beziehungsweise Dienststelle erhoben werden. Das erfolglose Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.

Kurztext

  • Erlaubnis zum Kauf und Verkauf von Stoffen und Zubereitungen für Restaurierungsarbeiten
  • Erlaubnis erforderlich bei Farben und Lacken mit einem Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen, der über dem festgelegten Grenzwert liegt.
  • Betrifft Farben und Lacke zur Beschichtung, Restaurierung und Unterhaltung von Gebäuden und Oldtimer-Fahrzeugen
  • Erlaubnis muss durch Käufer und Verkäufer bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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