Mobilitätsprämie Gewährung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fahrkosten Steuer (Synonym)
Fachlich freigegeben am
25.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Steuerverwaltung
§§ 101 – 109 Einkommensteuergesetz (EstG)
EStG - Einkommensteuergesetz (gesetze-im-internet.de)
EStG - Einkommensteuergesetz (gesetze-im-internet.de)
Im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung können Sie für die Jahre 2021 bis 2026 die Mobilitätsprämie beantragen.
Als steuerpflichtige Person können Sie für die Veranlagungszeiträume 2021 bis 2026 zusätzlich zur Entfernungspauschale auch die Mobilitätsprämie in Anspruch nehmen. Sie gilt für jeden zurückgelegten vollen Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer. Sie können die Mobilitätsprämie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angeben. Durch die Nutzung der Mobilitätsprämie verringern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Sie sind beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig.
Sie lassen Ihre Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum 2021 bis 2026 im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung festsetzen.
Wenn Sie Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit haben, können Sie die Mobilitätsprämie nur erhalten, wenn die insgesamt zu berücksichtigenden Werbungskosten in Verbindung mit Ihrem Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Die Mobilitätsprämie beträgt 14 Prozent dieser berechneten Grundlage.
Die Mobilitätsprämie wird nur festgesetzt, wenn sie mindestens 10,00 Euro beträgt.
Sie lassen Ihre Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum 2021 bis 2026 im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung festsetzen.
Wenn Sie Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit haben, können Sie die Mobilitätsprämie nur erhalten, wenn die insgesamt zu berücksichtigenden Werbungskosten in Verbindung mit Ihrem Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Die Mobilitätsprämie beträgt 14 Prozent dieser berechneten Grundlage.
Die Mobilitätsprämie wird nur festgesetzt, wenn sie mindestens 10,00 Euro beträgt.
- Sie stellen den Antrag auf Gewährung der Mobilitätsprämie schriftlich oder elektronisch. Nutzen Sie dazu den amtlich vorgeschriebenen Vordruck.
- Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
- Sie können die Mobilitätsprämie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Stellen Sie den Antrag auf die Mobilitätsprämie bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Mobilitätsprämie entsteht.
- Gewährung der Mobilitätsprämie beantragen
- Steuerpflichtige Personen
- zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag und Fahrtkosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag + mind. 21. Entfernungskilometer
- 14% der Bemessungsgrundlage (Entfernungspauschale)
- nur auf Antrag
- Einkommenssteuererklärung
- Veranlagungszeiträume 2021 bis 2026
- zusätzlich zur Entfernungspauschale
- für jeden vollen Entfernungs-Kilometer ab dem 21. Entfernungs-Kilometer
- als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend zu machen
- reduziert das zu versteuernde Einkommen
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg