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Mobilitätsprämie Gewährung

Hamburg 99102146080000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102146080000

Leistungsbezeichnung

Mobilitätsprämie Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Gewährung der Mobilitätsprämie beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Fahrkosten Steuer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Steuerverwaltung

Handlungsgrundlage

§§ 101 – 109 Einkommensteuergesetz (EstG)
EStG - Einkommensteuergesetz (gesetze-im-internet.de)

Teaser

Im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung können Sie für die Jahre 2021 bis 2026 die Mobilitätsprämie beantragen.

Volltext

Als steuerpflichtige Person können Sie für die Veranlagungszeiträume 2021 bis 2026 zusätzlich zur Entfernungspauschale auch die Mobilitätsprämie in Anspruch nehmen. Sie gilt für jeden zurückgelegten vollen Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer. Sie können die Mobilitätsprämie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angeben. Durch die Nutzung der Mobilitätsprämie verringern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Erforderliche Unterlagen

Amtlich vorgeschriebener Antragsvordruck

Voraussetzungen

Sie sind beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig.

Sie lassen Ihre Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum 2021 bis 2026 im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung festsetzen.

Wenn Sie Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit haben, können Sie die Mobilitätsprämie nur erhalten, wenn die insgesamt zu berücksichtigenden Werbungskosten in Verbindung mit Ihrem Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Die Mobilitätsprämie beträgt 14 Prozent dieser berechneten Grundlage.

Die Mobilitätsprämie wird nur festgesetzt, wenn sie mindestens 10,00 Euro beträgt.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Gewährung der Mobilitätsprämie schriftlich oder elektronisch. Nutzen Sie dazu den amtlich vorgeschriebenen Vordruck.
  • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.
  • Sie können die Mobilitätsprämie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.

Bearbeitungsdauer

Keine

Frist

Stellen Sie den Antrag auf die Mobilitätsprämie bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Mobilitätsprämie entsteht.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheids

Kurztext

  • Gewährung der Mobilitätsprämie beantragen
  • Steuerpflichtige Personen
  • zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag und Fahrtkosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag + mind. 21. Entfernungskilometer
  • 14% der Bemessungsgrundlage (Entfernungspauschale)
  • nur auf Antrag
  • Einkommenssteuererklärung
  • Veranlagungszeiträume 2021 bis 2026
  • zusätzlich zur Entfernungspauschale
  • für jeden vollen Entfernungs-Kilometer ab dem 21. Entfernungs-Kilometer
  • als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend zu machen
  • reduziert das zu versteuernde Einkommen

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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