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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme

Hamburg 99010019020006 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010019020006

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Aufenthaltstitel (Synonym), Anpassungsmaßnahme (Synonym), Bildungsmaßnahmen (Synonym), Ausländische Berufsqualifikation (Synonym), Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation (Synonym), Ausgleichsmaßnahmen (Synonym), Qualifizierungsmaßnahme (Synonym), § 8 (1) Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Synonym), § 16d (1) Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Teaser

Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zum Zweck der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation vor Ablauf ihrer Geltungsdauer verlängern lassen, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen

Volltext

Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn die Qualifizierungsmaßnahme(n) die festgestellten Defizite ausländischer Qualifikation noch nicht ausgeglichen hat/haben, weil Sie z.B. eine Prüfung wiederholen müssen oder den Prüfungen lange Wartezeiten vorausgehen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die gesamte Dauer der Qualifizierungsmaßnahme(n) gesichert sein.
Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme kann um sechs Monate verlängert werden. Die Gesamtaufenthaltsdauer zum Zweck der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen darf aber nicht zwei Jahre überschreiten.
Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Pass oder Passersatz  
  • Aktuelles biometrisches Foto     
  • Bestehender Aufenthaltstitel     
  • Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Sperrkonto bei einer Bank)     
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung     
  • Mietvertrag      
  • Nachweise über Qualifizierungsmaßnahme, gegebenenfalls Weiterbildungsplan    

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zum Zweck der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation nach § 16d Absatz 1 Aufenthaltsgesetz.  
  •  Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.     
  •  Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.      
  •  Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland     
  • Die Qualifizierungsmaßnahme ist noch geeignet die Anerkennung der Berufsqualifikation oder den Berufszugang zu ermöglichen.      
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.   

Kosten

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation:  
  • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: 96,00 €     
  • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: 93,00 €     
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.     
 

Verfahrensablauf

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
  • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
  • Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT- Karte genommen.
  • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT- Karte.
  • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT- Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
  • Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer dauert in der Regel 6 bis 8 Wochen und hängt zusätzlich von der Vollständigkeit der Unterlagen des Kunden ab.
Sollten Unterlagen fehlen, verlängert sich die Bearbeitungsdauer. 
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

Frist

Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.    
 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Zentrale Stelle Berufsanerkennung:   Anerkennung in Deutschland:      Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.      
  • Telefon: 030 1815-1111     
  • Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr     
Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland:       
 

Rechtsbehelf

Gegen die negativ Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, Widerspruch bei der Dienststelle erhoben werden.

Kurztext

  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme   
  • Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen kann verlängert werden, wenn ihre Geltungsdauer in naher Zukunft abläuft aber die Qualifizierungsmaßnahmen die festgestellten Defizite der ausländischen Qualifikation noch nicht ausgeglichen haben.     
  •  Die Verlängerung ist spätestens acht Wochen vor Ablauf der Befristung zu beantragen.     
  •  Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung vorlagen, auch weiterhin vorliegen.     
  • Bei der Verlängerung wird die Aufenthaltserlaubnis erneut befristet     
  • Die Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn die Verlängerung bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits von der Ausländerbehörde ausgeschlossen wurde.     
  • Zuständig: die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde   

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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