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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums

Hamburg 99010019020005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010019020005

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Studium (Synonym), Aufenthaltstitel (Synonym), Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Bildungseinrichtung (Synonym), § 8 (1) Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Synonym), § 16b (7) Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Teaser

Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums vor Ablauf ihrer Geltungsdauer verlängern lassen , wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Volltext

Die Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des verpflichtenden Studienabschnitts oder des Austauschprogramms verlängert, der/das in Deutschland durchgeführt wird.
Für die Verlängerung der Ihrer Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums in Deutschland gesichert sein.
Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde

Erforderliche Unterlagen

  • Pass oder Passersatz  
  • Aktuelles biometrisches Foto     
  • Bestehender Aufenthaltstitel     
  • Nachweise zum Lebensunterhalt (zum Beispiel: Sperrkonto bei einer deutschen Bank, Stipendienbescheinigung oder Verpflichtungserklärung)     
  • Nachweis über Studium in Deutschland      
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung     
  • Mietvertrag

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums nach § 16b (7) Aufenthaltsgesetz.  
  • Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.     
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.      
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.     
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.     
  • Sie können einen Studienplatz nachweisen.     

Kosten

  • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96  
  • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93     
 Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.  
 

Verfahrensablauf

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
  • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
  • Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT- Karte genommen.
  • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT- Karte.
  • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT- Karte bei der Ausländerbehörde abholen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer dauert in der Regel 6 bis 8 Wochen und hängt zusätzlich von der Vollständigkeit der Unterlagen vom Kunden ab. Sollten Unterlagen fehlen, verlängert sich die Bearbeitungsdauer. 
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

Frist

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:
  • spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis
 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.   
     Telefon: 030 1815-1111     
     Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr     
     Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
 
 

Rechtsbehelf

Gegen die negativ Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, Widerspruch bei der Dienststelle erhoben werden.

Kurztext

  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums   
  • Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums wird verlängert, wenn ihre Geltungsdauer in naher Zukunft abläuft und der verpflichtende Studienabschnitt in Deutschland über ihre Geltungsdauer hinaus fortgesetzt werden soll.     
  • Die Verlängerung ist spätestens acht Wochen vor Ablauf der Befristung zu beantragen.     
  • Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung vorlagen, auch weiterhin vorliegen.     
  • Bei der Verlängerung wird die Aufenthaltserlaubnis erneut befristet.     
  • Eine Verlängerung ist ausgeschlossen, die Verlängerung bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits von der Ausländerbehörde ausgeschlossen wurde.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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