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Erbvertrag Verwahrung

Hamburg 99046019089000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046019089000

Leistungsbezeichnung

Erbvertrag Verwahrung

Leistungsbezeichnung II

Erbvertrag Errichtung und Verwahrung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Verwahrung Erbvertrag (Synonym), Erbvertrag Aufbewahrung (Synonym), Erbvertrag schließen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Wiese, Birgit

Teaser

Auch durch Errichtung eines Erbvertrags kann die Nachfolge geregelt werden. Dies ist vor allem für unverheiratete Paare interessant, da diese weder nach gesetzlicher Erbfolge erben, noch ein gemeinschaftliches Testament errichten können.

Volltext

Neben der Errichtung eines Testaments gibt es auch Fälle, in denen es besser ist, einen Erbvertrag zu schließen. Auch im Erbvertrag können Sie den Übergang Ihres Vermögens bestimmen.
Die Vertragsschließenden brauchen nicht verheiratet, verwandt oder verschwägert zu sein.

Während das Testament einseitig vom Erblasser erstellt wird, sind am Erbvertrag immer zwei Parteien beteiligt. Hierbei können beide Parteien über ihren Nachlass verfügen (gegenseitiger Erbvertrag). Es genügt jedoch schon, wenn auch nur eine Seite letztwillige Verfügungen trifft (einseitiger Erbvertrag). Der ganz entscheidende Unterschied zum Testament ist die Bindungswirkung des Erbvertrags: Wollten die Vertragsparteien eine bindende Reglung („vertragsmäßige Verfügung“) treffen, ist der Erblasser an die Verfügung gebunden. Während man ein Testament jederzeit widerrufen kann, ist dies bei einem Erbvertrag nicht möglich.
Durch den Erbvertrag werden vorherige und nachfolgende Testamente, soweit sie dem Erbvertrag widersprechen, unwirksam.
Nach der Errichtung wird der Erbvertrag in die besondere amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht gegeben oder verbleibt beim Notar.
 

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

Um einen Erbvertrag errichten zu können, müssen Sie testierfähig sein (geistig gesund, in der Lage rechtswirksam einen Erbvertrag zu schließen).

Kosten

Es fallen Kosten beim Notar an, die abhängig vom Wert des Nachlasses sind.

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen Termin bei einem Notar Ihrer Wahl.
Sie können dazu die bundesweite Notarsuche über Notar.de nutzen.

Bearbeitungsdauer

Es ist eine Terminvereinbarung beim Notar notwendig.

Frist

Keine.

Hinweise

Die Formvorschriften für Erbverträge sind streng. So kann ein Erbvertrag nur vor einem Notar abgeschlossen werden. Lassen Sie sich deshalb von einem Notar beraten, wenn Sie diesen Weg in Betracht ziehen.

Bitte beachten Sie:
Eine Rechtsberatung findet beim Nachlassgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf vorgesehen

Kurztext

  • Erbvertrag Errichtung und Verwahrung
  • Die Errichtung eines Erbvertrags ist bei jedem Notar möglich.
  • Geeignet um die Erbfolge von unverheirateten Paaren rechtssicher zu regeln
  • Nach der Errichtung wird der Erbvertrag beim Nachlassgericht oder beim Notar verwahrt

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Amtsgericht Hamburg

Formulare

nicht vorhanden

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