Befähigungsschein Begasung Erteilung
Inhalt
Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen
Begriffe im Kontext
Sachkunde (Synonym), Schädlingsbefall (Synonym), Biozid-Produkte (Synonym)
Fachlich freigegeben am
19.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Schaedlingsbekaempfung, Funktionspostfach
§ 15d Absatz 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),
www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__15d.html
Anhang 1 Nr. 4.5 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/anhang_i.html
www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__15d.html
Anhang 1 Nr. 4.5 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/anhang_i.html
Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie Begasungen durchführen wollen, benötigen Sie einen Befähigungsschein. Sie müssen den Befähigungsschein bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
- Zeugnis eines Arztes, der die Berechtigung hat, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen
- Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (zum Beispiel durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Sachkundelehrgang, Sachkundenachweis für die Begasung)
- Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- Sie verfügen über die erforderliche Zuverlässigkeit für die sichere Ausübung der Tätigkeit
- Sie verfügen über die notwendigen Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit
- Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag samt der notwendigen Unterlagen ein.
- Ihr Antrag wird geprüft. Gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen werden bei Ihnen nachgefordert.
- Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.
- Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen
- Um Begasungen durchführen zu dürfen, muss Befähigungsschein vorliegen
- Zuständige Stelle stellt Befähigungsschein auf Antrag aus