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Anzeige der Errichtung, Änderung oder Gefährdungsstufenänderung von AwSV-Anlagen (außer Heizölverbraucher- und JGS-Anlagen) Entgegennahme

Hamburg 99129090261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129090261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige der Errichtung, Änderung oder Gefährdungsstufenänderung von AwSV-Anlagen (außer Heizölverbraucher- und JGS-Anlagen) Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Errichtung, Änderung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (außer Heizölverbraucher- und JGS-Anlagen) anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.03.2024

Fachlich freigegeben durch

AwSV Grundsatz

Handlungsgrundlage

§ 40 Abs. 1-3 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
www.gesetze-im-internet.de/awsv/__40.html

Teaser

Wenn Sie eine Anlage für wassergefährdende Stoffe errichten, wesentlich ändern oder Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Gefährdungsstufe ergreifen möchten, müssen Sie das der zuständigen Stelle anzeigen.

Volltext

Wenn Sie beabsichtigen,
  • eine Anlage zu errichten, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen werden soll oder
  • wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vornehmen möchten, beziehungsweise
  • Maßnahmen planen, die die Gefährdungsstufe einer solchen Anlage beeinflussen könnten,
müssen Sie dies vorab der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige dient dazu, sicherzustellen, dass alle relevanten behördlichen Anforderungen und Umweltschutzbestimmungen eingehalten werden, um potenzielle Risiken zu minimieren und den sicheren Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu gewährleisten.

Erforderliche Unterlagen

  • Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
  • Gegebenenfalls Sachverständigengutachten

Voraussetzungen

Ihre Anlage muss die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten. Das müssen Sie mit den vorzulegenden Unterlagen nachweisen.

Kosten

75,00 EUR - 1.500,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die Anzeige über den Onlinedienst ein. Alternativ richten Sie Ihre Anzeige schriftlich an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit sowie hinsichtlich der inhaltlichen Voraussetzungen und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die zuständig Stelle kann das Vorhaben vorläufig oder endgültig untersagen oder einen Bescheid mit Auflagen erlassen. Sie werden entsprechend schriftlich informiert.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der von Ihnen eingereichten Unterlagen.

Frist

6 Wochen vor der Inbetriebnahme oder Durchführung der Änderungsmaßnahme.

Hinweise

Das Errichten einer Anlage müssen Sie nicht anzeigen, wenn
  • für diese Anlage eine Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz beantragt wird oder
  • die Anlage Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften ist, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Nicht anzeigepflichtig sind in diesem Fall auch zulassungsbedürftige wesentliche Änderungen der Anlage.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Errichtung, Änderung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (außer Heizölverbraucher- und JGS-Anlagen) anzeigen
  • Bei Errichtung oder Änderung von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen oder Planung von Maßnahmen, die die Gefährdungsstufe beeinflussen könnten ist Anzeige bei der zuständigen Behörde erforderlich
  • Zweck der Anzeige: Einhaltung behördlicher Anforderungen und Umweltschutzbestimmungen
  • Ziel: Minimierung potenzieller Risiken und Sicherstellung des sicheren Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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