Erste und Zweite Staatsprüfung für Lehrämter
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Mit der Einführung der Bachelor/Master-Studiengänge für alle Lehramtsstudierende sind an der Universität Hamburg die alten Studiengänge, die mit einer Ersten Staatsprüfung abschließen, bereits mit Abschluss des Wintersemesters 2013/14 ausgelaufen. Deshalb wurde das Lehrerprüfungsamt mit seinem Arbeitsbereich Erste Staatsprüfungen am Standort Mümmelmannsberg am 1. August 2015 aufgelöst. Das Lehrerprüfungsamt ist nach dem Auslaufen der Ersten Staatsprüfungen nur noch für die Zweiten Staatsprüfungen zuständig.
Für die noch nicht abgeschlossenen Ersten Staatsprüfungen, die auf der Grundlage der Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen vom 18.5.1982 durchgeführt werden, hält das Lehrerprüfungsamt allerdings noch eine Arbeitsstruktur am Standort Bogenallee 11, 20144 Hamburg, für eine befristete Zeit bereit. Alle Anfragen zur Ersten Staatsprüfung sind vom 1. August 2015 an diese Dienststelle zu richten.
Abmeldung zur mündlichen Prüfung Erstes Staatsexamen
Sollten Sie sich zu einer mündlichen Prüfung krankmelden müssen und erreichen die Sachbearbeiterin nicht, dann wenden Sie sich bitte an das:
Zentrales Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen
Tel. (040) 428 38 8353
oder per Mail an: zpla@verw.uni-hamburg.de