Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung für minderjährige ledige Kinder, die mit einem gut integrierten Jugendlichen oder junge Erwachsenen in familiärer Lebensgemeinschaft leben
Inhalt
Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung für minderjährige ledige Kinder, die mit einem gut integrierten Jugendlichen oder junge Erwachsenen in familiärer Lebensgemeinschaft leben
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für minderjährige Kinder eines gut integrierten jugendlichen oder jungen erwachsenen Ausländers beantragen
Begriffe im Kontext
Aufenthaltsverlängerung (Synonym), § 25a AufenthG (Synonym)
Fachlich freigegeben am
14.02.2024
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
§ 25a Abs. 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25a.html
§ 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25a.html
§ 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html
Minderjährige ledige Kinder, die mit einem gut integrierten Jugendlichen oder junge Erwachsenen in familiärer Lebensgemeinschaft leben, können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Minderjährige ledige Kinder ausländischere Herkunft, die mit einem gut integrierten Jugendlichen oder jungen Erwachsenen in familiärer Lebensgemeinschaft leben, können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diese Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel befristet erteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- aktuelle Aufenthaltserlaubnis
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Identitätsnachweis (zum Beispiel Pass, ID Card, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
- Gegebenenfalls: Schulbescheinigung, Ausbildungsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung
- Mietvertrag und gegebenenfalls Nachweis über die aktuelle Miethöhe
- Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsabrechnungen)
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ebenso der Lebensunterhalt des Kindes
- Das Kind ist weiterhin minderjährig
- Das Sorgerecht wird ausgeübt
- Es bestehen keine Versagungsgründe und kein Einreise- oder Aufenthaltsverbot
48,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
46,50 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
46,50 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
- Informieren Sie sich, ob die für Ihren Antrag zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. In Hamburg kann der Antrag online gestellt werden.
- Sie reichen Ihren Antrag ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Sie zahlen die anfallenden Gebühren.
- Die Bundesdruckerei wird mit der Herstellung Ihrer neuen eAT-Karte beauftragt.
- Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis in Form der eAT-Karte persönlich abholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Auch in diesem Falle müssen Sie eine Verwaltungsgebühr bezahlen.
Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gut vorbereitet einreichen, kann die Bearbeitung gegebenenfalls schneller erfolgen. Nach der Genehmigung dauert es dann noch etwa 4-6 weitere Wochen, bis die Bundesdruckerei Ihren elektronischen Aufenthaltstitel hergestellt hat.
Sie müssen Ihren Antrag vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis stellen (6-8 Wochen vorher ist empfehlenswert). Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt in der Regel für 3 Jahre.
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für minderjährige Kinder eines gut integrierten jugendlichen oder jungen erwachsenen Ausländers beantragen
- Minderjährige ledige Kinder ausländische Herkunft leben mit gut integriertem Jugendlichen oder jungem Erwachsener in familiärer Lebensgemeinschaft: Möglichkeit zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis
- Normalerweise befristet erteilt
- Beantragung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg