Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung für Ehegatten oder Lebenspartner, die mit einem Jugendlichen oder jungen Erwachsenen gut integrierten Ausländer in familiärer Lebensgemeinschaft leben

Hamburg 99010022020021 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010022020021

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung für Ehegatten oder Lebenspartner, die mit einem Jugendlichen oder jungen Erwachsenen gut integrierten Ausländer in familiärer Lebensgemeinschaft leben

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten oder Lebenspartner eines Jugendlichen oder jungen Erwachsenen Ausländers beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Ehegattennachzug (Synonym), Aufenthaltsverlängerung (Synonym), § 25a AufenthG (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

§ 25a Abs. 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25a.html
§ 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html
 

Teaser

Wenn Ihr/e Ehepartner/in oder Lebenspartner/in eine gut integrierte Person ausländischer Herkunft ist und Sie aufgrund dieser Beziehung eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Volltext

Wenn Ihr Ehepartner oder Lebenspartner beziehungsweise Ihre Ehepartnerin oder Lebenspartnerin eine gut integrierte Person ausländischer Herkunft ist, können Sie aufgrund dieser Beziehung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diese Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel befristet erteilt. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis
  • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
  • Identitätsnachweis (zum Beispiel Pass, ID Card, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis            
  • Gegebenenfalls: Schulbescheinigung, Ausbildungsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung
  • Mietvertrag und gegebenenfalls Nachweis über die aktuelle Miethöhe    
  • Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsabrechnungen)
  • Ehegattenerklärung

Voraussetzungen

Es müssen die gleichen Voraussetzungen wie für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt werden:
  • Sie sind Ehepartner oder Lebenspartner beziehungsweise Ehepartnerin oder Lebenspartnerin einer Person ausländischer Herkunft, die als jugendliche oder junge erwachsene Person gilt
  • Sie leben in einer familiären Lebensgemeinschaft
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt eigenständig decken
  • Es bestehen keine Versagungsgründe und kein Einreise- oder Aufenthaltsverbot

Kosten

Volljährige:
96,00 EUR  bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 
93,00 EUR  bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten

Minderjährige:
48,00 EUR  bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 
46,50 EUR  bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich, ob die für Ihren Antrag zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. In Hamburg kann der Antrag online gestellt werden.
  • Sie reichen Ihren Antrag ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Sie zahlen die anfallenden Gebühren.
  • Die Bundesdruckerei wird mit der Herstellung Ihrer neuen eAT-Karte beauftragt.
  • Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis in Form der eAT-Karte persönlich abholen. 
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Auch in diesem Falle müssen Sie eine Verwaltungsgebühr bezahlen.

Bearbeitungsdauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gut vorbereitet einreichen, kann die Bearbeitung gegebenenfalls schneller erfolgen. Nach der Genehmigung dauert es dann noch etwa 4-6 weitere Wochen, bis die Bundesdruckerei Ihren elektronischen Aufenthaltstitel hergestellt hat.

Frist

Sie müssen Ihren Antrag vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis stellen (6-8 Wochen vorher ist empfehlenswert). Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt in der Regel für 3 Jahre.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine           

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten oder Lebenspartner eines Jugendlichen oder jungen Erwachsenen Ausländers beantragen
  • Ehepartner oder Lebenspartner muss gut integrierte Person aus dem Ausland sein
  • Aufgrund dieser Beziehung kann eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragt werden
  • Die Aufenthaltserlaubnis kann unter bestimmten Bedingungen verlängert werden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal