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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für Selbstständige, die in einem anderen EU-Staat als Flüchtlinge o.ä. anerkannt sind

Hamburg 99010020020023 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010020020023

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für Selbstständige, die in einem anderen EU-Staat als Flüchtlinge o.ä. anerkannt sind

Leistungsbezeichnung II

Als in einem anderen EU-Staat als Flüchtling anerkannte Person Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Selbstständigkeit beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Arbeitsgenehmigung (Synonym), Arbeitserlaubnis (Synonym), Erwerbstätigkeit (Synonym), § 21 AufenthG (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

21 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__21.html
§ 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html
§ 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__5.html

Teaser

Wenn Sie als Person, welche in deinem anderen EU-Staat als Flüchtling anerkannt ist, für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit in Deutschland eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.      

Volltext

Wenn Sie in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt sind und eine zeitlich begrenzte Aufenthaltserlaubnis haben, um in Deutschland selbständig zu arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Nationalpass
  • Nachweis über eine Krankenversicherung
  • Mietvertrag
  • Aktuelle Gewinnberechnung durch den Steuerberater
  • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
Gegebenenfalls können weitere Unterlagen von Ihnen angefordert werden.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit
  • Sie üben die selbstständige Tätigkeit weiterhin aus
  • Sie sind in einem anderen EU-Staat als Flüchtling anerkannt
  • Sie können eigenständig für Ihren Lebensunterhalt aufkommen
  • Ihre Identität ist geklärt

Kosten

96,00 EUR  bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 
93,00 EUR  bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten 

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich, ob die für Ihren Antrag zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. In Hamburg kann der Antrag online gestellt werden.
  • Sie reichen Ihren Antrag ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Sie zahlen die anfallenden Gebühren.
  • Die Bundesdruckerei wird mit der Herstellung Ihrer neuen eAT-Karte beauftragt.
  • Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis in Form der eAT-Karte persönlich abholen. 
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Auch in diesem Falle müssen Sie eine Verwaltungsgebühr bezahlen.

Bearbeitungsdauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gut vorbereitet einreichen, kann die Bearbeitung gegebenenfalls schneller erfolgen. Nach der Genehmigung dauert es dann noch etwa 4-6 weitere Wochen, bis die Bundesdruckerei Ihren elektronischen Aufenthaltstitel hergestellt hat.

Frist

Sie müssen Ihren Antrag vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis stellen (6-8 Wochen vorher ist empfehlenswert).

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.

Kurztext

  • Als in einem anderen EU-Staat als Flüchtling anerkannte Person Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Selbstständigkeit beantragen
  • Anerkannter Flüchtling in einem EU-Land kann für Deutschland eine befristete Erlaubnis für selbständige Tätigkeit erhalten
  • Antrag auf Verlängerung möglich

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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