Elternbeitrag Festsetzung
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
01.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Kindertagesbetreuung (Wandsbek)
§ 90 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__90.html
§ 9 i.V.m. § 29 Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__90.html
§ 9 i.V.m. § 29 Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG)
Wenn Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen, müssen Sie ab einem bestimmten Betreuungsumfang eine Zuzahlung zu den Betreuungskosten zahlen.
Für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagesmutter beziehungsweise einen Tagesvater, fallen Kosten an. Die Stadt Hamburg übernimmt für ihre Bürgerinnen und Bürger diese Kosten in einem bestimmten Rahmen:
Wenn Ihr Kind bis zu 5 Stunden täglich in einer Kindertagesstätte oder bis zu 25 Stunden wöchentlich von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut wird, entstehen für Sie keine Kosten. Gleiches gilt für die tägliche Betreuung von bis zu sechs Stunden für Kinder ab drei Jahren mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe im Rahmen der Kindertagesbetreuung erhalten.
Wenn Sie eine umfangreichere Betreuung für Ihr Kind benötigen, müssen Sie in der Regel einen Teil der Kosten selbst tragen. Dieser Anteil wird als Elternbeitrag bezeichnet.
Wenn Ihr Kind bis zu 5 Stunden täglich in einer Kindertagesstätte oder bis zu 25 Stunden wöchentlich von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut wird, entstehen für Sie keine Kosten. Gleiches gilt für die tägliche Betreuung von bis zu sechs Stunden für Kinder ab drei Jahren mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe im Rahmen der Kindertagesbetreuung erhalten.
Wenn Sie eine umfangreichere Betreuung für Ihr Kind benötigen, müssen Sie in der Regel einen Teil der Kosten selbst tragen. Dieser Anteil wird als Elternbeitrag bezeichnet.
Sie lassen Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreuen.
Für die Festsetzung der Elternbeiträge fallen keine Gebühren an. Die Elternbeiträge variieren und sind nach Einkommenshöhe, Familiengröße und dem Betreuungsumfang gestaffelt. Mit dem Kita-Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Elternbeitrag berechnen lassen.
- Sie beantragen den Kita-Gutschein beziehungsweise die Bewilligung einer Kindertagespflege.
- Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens prüft die zuständige Stelle, ob und in welcher Höhe ein Elternbeitrag von Ihnen zu zahlen ist.
- Gegebenenfalls erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, aus dem der von Ihnen zu zahlende Elternbeitrag ersichtlich ist.
Wenn Sie einen Elternbeitrag zahlen müssen, aber Ihre finanzielle Situation sich ändert und Sie die Kosten nicht mehr tragen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Reduzierung oder Befreiung von den Zahlungen zu beantragen. Außerdem können Sie eine Ermäßigung beantragen, wenn mehrere Ihrer Kinder gleichzeitig betreut werden (Geschwisterermäßigung).
Für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagesmutter beziehungsweise einen Tagesvater, fallen Kosten an. Die Stadt Hamburg übernimmt für ihre Bürgerinnen und Bürger diese Kosten in einem bestimmten Rahmen:
Wenn Ihr Kind bis zu 5 Stunden täglich in einer Kindertagesstätte oder bis zu 25 Stunden wöchentlich von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut wird, entstehen für Sie keine Kosten. Gleiches gilt für die tägliche Betreuung von bis zu sechs Stunden für Kinder ab drei Jahren mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe im Rahmen der Kindertagesbetreuung erhalten.
Wenn Sie eine umfangreichere Betreuung für Ihr Kind benötigen, müssen Sie in der Regel einen Teil der Kosten selbst tragen. Dieser Anteil wird als Elternbeitrag bezeichnet.
Wenn Ihr Kind bis zu 5 Stunden täglich in einer Kindertagesstätte oder bis zu 25 Stunden wöchentlich von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut wird, entstehen für Sie keine Kosten. Gleiches gilt für die tägliche Betreuung von bis zu sechs Stunden für Kinder ab drei Jahren mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe im Rahmen der Kindertagesbetreuung erhalten.
Wenn Sie eine umfangreichere Betreuung für Ihr Kind benötigen, müssen Sie in der Regel einen Teil der Kosten selbst tragen. Dieser Anteil wird als Elternbeitrag bezeichnet.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg