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Ausländerjugendfalknerjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein

Hamburg 99067012123002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067012123002

Leistungsbezeichnung

Ausländerjugendfalknerjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein

Leistungsbezeichnung II

Ausländerjugendfalknerjagdschein Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Falknerscheine (Synonym), Jäger (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagdschein (Synonym), Falknerei (Synonym), Beize (Synonym), Beizjagd (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
§ 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__16.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS

Teaser

Wenn Ihnen der Ausländerjugendfalknerjagdschein von der ausstellenden Stelle entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

Volltext

Wenn Ihnen der als Jahresjagdschein ausgestellte Ausländerjugendfalknerjagdschein entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der zuständigen Stelle erneut beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls: aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • schriftliche Einwilligung Ihrer sorgeberechtigten Person oder Personen

Voraussetzungen

  • Sie sind bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • Sie sind ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger und haben Ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland
  • Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit
  • Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung
  • Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • Der Ihnen bereits erteilte Ausländerjugendfalknerjagdschein wurde Ihnen entzogen
  • Die von der zuständigen Stelle gesetzte Sperrfrist ist verstrichen
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Kosten

Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Wochen

Frist

Der Jahresjagdschein für Jugendliche gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Mit einem Ausländerjugendfalknerjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Ausländerjugendfalknerjagdschein Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
  • Wem der Jahresjagdschein für ausländische jugendliche Falkner und Falknerinnen entzogen wurde (Ausländerjugendfalknerjagdschein), kann nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist einen erneuten Antrag auf Erteilung stellen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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