Ausländerjugendfalknerjagdschein Erteilung Tagesjagdschein
Inhalt
Begriffe im Kontext
Falknerscheine (Synonym), Jäger (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerei (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Falknerei (Synonym), Beize (Synonym), Beizjagd (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.11.2022
Fachlich freigegeben durch
POL-waffenbehoerde
§ 15 Absatz 1 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
§ 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__16.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
§ 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__16.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
Wenn Sie als jugendliche Person ausländischer Herkunft in Deutschland die Jagd mit Falken und Greifen (Beizjagd) ausüben wollen und Sie keine deutsche Falknerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen Ausländerjugendfalknerjagdschein beantragen.
Wenn Sie als jugendliche ausländische Staatsbürgerin oder jugendlicher ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd mit Falken und Greifen (Beizjagd) ausüben möchten, benötigen Sie einen deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Falknerprüfung und Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie einen Ausländerjugendfalknerjagdschein beantragen. Wenn Sie nicht regelmäßig in Deutschland jagen möchten, können Sie diesen in Form eines Tagesjagdscheins beantragen.
- Identitätsnachweis (zum Beispiel Ausweis oder Pass)
- in den letzten drei Jahren erteilter Jagdschein des Heimatlandes
- in den letzten drei Jahren erteilter Falknerjagdschein des Heimatlandes
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- schriftliche Einwilligung der sorgeberechtigten Person beziehungsweise Personen
- Sie sind bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
- Ihr Hauptwohnsitz liegt nicht in Deutschland.
- Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit.
- Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung.
- Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung.
- Sie haben eine Falknerprüfung bestanden.
- Sie können einen Nachweis Ihrer Eignung zur ordnungsgemäßen Jagdausübung erbringen
- Ihre erziehungsberechtigte Person beziehungsweise Personen sind einverstanden.
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
- Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage. Mit einem Ausländerjugendfalknerjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.
- Ausländerjugendfalknerjagdschein Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jugendliche ausländische Staatsbürger in Deutschland benötigen deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein für Beizjagd.
- Ohne Nachweis über deutsche Falknerprüfung und Jägerprüfung ist nur Tagesjagdschein für jugendliche ausländische Falkner und Falknerinnen möglich.
- Ausländerjugendfalknertagesjagdschein erlaubt eingeschränktes Jagen bestimmten Zeitraum