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Ausländerfalknerjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein

Hamburg 99067011236002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067011236002

Leistungsbezeichnung

Ausländerfalknerjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein

Leistungsbezeichnung II

Ausländerfalknerjagdschein Jahresjagdschein Verlängerung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Falknerscheine (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagdschein (Synonym), Falknerei (Synonym), Beize (Synonym), Beizjagd (Synonym), Neuerteilung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS

Teaser

Wenn die Gültigkeit Ihres Ausländerfalknerjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Volltext

Wenn Sie bereits im Besitz eines als Jahresjagdschein ausgestellten Ausländerfalknerjagdscheins sind, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist oder bald abläuft, müssen Sie eine Verlängerung beantragen, wenn Sie auch weiterhin jagen möchten.

Erforderliche Unterlagen

  • deutscher Jagdschein
  • deutscher Falknerjagdschein
  • Jagdschein des Heimatlandes
  • Falknerjagdschein des Heimatlandes
  • gegebenenfalls aktuelle(s) Lichtbild(er)
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Voraussetzungen

  • Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
  • Ihr Hauptwohnsitz befindet sich nicht in Deutschland.
  • Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit .
  • Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung  .
  • Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung .
  • Sie haben bereits einen als Jahresjagdschein erteilten Ausländerfalknerjagdschein, dessen Gültigkeitsdauer bald abläuft oder bereits abgelaufen ist.

Kosten

Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Wochen

Frist

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Ausländerfalknerjagdschein Jahresjagdschein Verlängerung beantragen
  • Ausländerfalknerjagdschein kann befristet als Jahresjagdschein ausgestellt werden
  • Wenn Gültigkeit des Jahresjagdscheines abgelaufen ist oder bald abläuft, kann Verlängerung beantragt werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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