Ausländerfalknerjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein
Inhalt
Ausländerfalknerjagdschein Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
Begriffe im Kontext
Falknerscheine (Synonym), Jäger (Synonym), Wiedererteilung (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Falknerei (Synonym), Beize (Synonym), Beizjagd (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.11.2022
Fachlich freigegeben durch
POL-waffenbehoerde
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
Wenn Ihnen der Ausländerfalknerjagdschein von der ausstellenden Stelle entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Wenn Ihnen der als Jahresjagdschein ausgestellte Ausländerfalknerjagdschein entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der zuständigen Stelle erneut beantragen.
- gegebenenfalls: aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- Sie sind ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger und haben Ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland
- Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit
- Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung
- Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- Der Ihnen bereits erteilte Ausländerfalknerjagdschein wurde Ihnen entzogen
- Die von der zuständigen Stelle gesetzte Sperrfrist ist verstrichen
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
- Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.
- Ausländerfalknerjagdschein Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Wem der Jahresjagdschein für ausländische Falkner und Falknerinnen (Ausländerfalknerjagdschein) entzogen wurde, kann nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist einen erneuten Antrag auf Erteilung stellen.