Ausländerfalknerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein
Inhalt
Begriffe im Kontext
Falknerscheine (Synonym), Jäger (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Falknerei (Synonym), Beize (Synonym), Beizjagd (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.11.2022
Fachlich freigegeben durch
POL-waffenbehoerde
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
Wenn Sie als Person ausländischer Herkunft in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie einen Ausländerfalknerjagdschein beantragen. Wenn Sie regelmäßig jagen wollen, können Sie den Ausländerfalknerjagdschein als Jahresjagschein beantragen.
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd mit Falken und Greifen ausüben möchten, benötigen Sie in der Regel einen deutschen Falknerjagdschein und einen Jagdschein. Sofern Sie keine deutsche Falkner- und Jagdprüfung ablegen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein für Falkner und Falknerinnen ausländischer Herkunft (Ausländerjahresfalknerjagdschein) beantragen.
- Identitätsnachweis (zum Beispiel Ausweis oder Pass)
- Jagdschein Ihres Heimatlandes
- Falknerjagdschein Ihres Heimatlandes
- gegebenenfalls Zeugnis der Jägerprüfung mit gegebenenfalls ergänzenden Unterlagen
- gegebenenfalls Zeugnis der Falknerprüfung mit gegebenenfalls ergänzenden Unterlagen
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- Sie sind ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger und haben Ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland
- Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit
- Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung
- Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- Sie haben eine ausländische Falknerprüfung bestanden, die mit der deutschen Falknerprüfung vergleichbar ist
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
- Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.
- Jahresjagdschein für ausländische Falkner und Falknerinnen erstmalig beantragen
- für die Jagd mit Falken und Greifen in Deutschland ist Falknerjagdschein und Jagdschein erforderlich
- Wer eine ausländische Falknerprüfung und Jagdprüfung bestanden hat, die mit der deutschen Falknerprüfung und Jägerprüfung vergleichbar sind, kann einen Ausländerjahresfalknerjagdschein beantragen