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Ausländerfalknerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein

Hamburg 99067011001002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067011001002

Leistungsbezeichnung

Ausländerfalknerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein

Leistungsbezeichnung II

Ausländerfalknerjagdschein Jahresjagdschein erstmalig beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Falknerscheine (Synonym), Jäger (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Falknerei (Synonym), Beize (Synonym), Beizjagd (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS

Teaser

Wenn Sie als Person ausländischer Herkunft in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie einen Ausländerfalknerjagdschein beantragen. Wenn Sie regelmäßig jagen wollen, können Sie den Ausländerfalknerjagdschein als Jahresjagschein beantragen.

Volltext

Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd mit Falken und Greifen ausüben möchten, benötigen Sie in der Regel einen deutschen Falknerjagdschein und einen Jagdschein. Sofern Sie keine deutsche Falkner- und Jagdprüfung ablegen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein für Falkner und Falknerinnen ausländischer Herkunft (Ausländerjahresfalknerjagdschein) beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (zum Beispiel Ausweis oder Pass)
  • Jagdschein Ihres Heimatlandes
  • Falknerjagdschein Ihres Heimatlandes
  • gegebenenfalls Zeugnis der Jägerprüfung mit gegebenenfalls ergänzenden Unterlagen
  • gegebenenfalls Zeugnis der Falknerprüfung mit gegebenenfalls ergänzenden Unterlagen
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Voraussetzungen

  • Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • Sie sind ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger und haben Ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland
  • Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit
  • Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung
  • Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • Sie haben eine ausländische Falknerprüfung bestanden, die mit der deutschen Falknerprüfung vergleichbar ist

Kosten

Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Wochen

Frist

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Jahresjagdschein für ausländische Falkner und Falknerinnen erstmalig beantragen
  • für die Jagd mit Falken und Greifen in Deutschland ist Falknerjagdschein und Jagdschein erforderlich
  • Wer eine ausländische Falknerprüfung und Jagdprüfung bestanden hat, die mit der deutschen Falknerprüfung und Jägerprüfung vergleichbar sind, kann einen Ausländerjahresfalknerjagdschein beantragen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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