Ausländerfalknerjagdschein Erteilung Tagesjagdschein
Inhalt
Begriffe im Kontext
Falknerscheine (Synonym), Jäger (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Falknerei (Synonym), Beize (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.11.2022
Fachlich freigegeben durch
POL-waffenbehoerde
§ 15 Absatz 1 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
Wenn Sie als Person ausländischer Herkunft in Deutschland die Jagd mit Falken und Greifen (Beizjagd) ausüben wollen und Sie keine deutsche Falknerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen Ausländerfalknerjagdschein beantragen.
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd mit Falken und Greifen (Beizjagd) ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Falknerprüfung und Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie einen Ausländerfalknerjagdschein beantragen. Wenn Sie nicht regelmäßig in Deutschland jagen wollen, können Sie diesen in Form eines Tagesjagdscheins beantragen.
- Identitätsnachweis (zum Beispiel Ausweis oder Pass)
- in den letzten drei Jahren erteilter Jagdschein des Heimatlandes
- in den letzten drei Jahren erteilter Falknerjagdschein des Heimatlandes
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
- Ihr Hauptwohnsitz liegt nicht in Deutschland.
- Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit.
- Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung.
- Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung.
- Sie haben eine Falknerprüfung bestanden.
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
- Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.
- Ausländerfalknerjagdschein Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Ausübung der Jagd mit Falken und Greifen in Deutschland
- Erforderlich: Deutscher Falknerjagdschein und Jagdschein auf den eigenen Namen
- Fehlender Nachweis über deutsche Falknerprüfung und Jägerprüfung
- Option: Beantragung eines Tagesjagdscheins für Ausländer