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Ausländerfalknerjagdschein Erteilung Tagesjagdschein

Hamburg 99067011001001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067011001001

Leistungsbezeichnung

Ausländerfalknerjagdschein Erteilung Tagesjagdschein

Leistungsbezeichnung II

Ausländerfalknerjagdschein Tagesjagdschein erstmalig beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Falknerscheine (Synonym), Jäger (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Falknerei (Synonym), Beize (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS

Teaser

Wenn Sie als Person ausländischer Herkunft in Deutschland die Jagd mit Falken und Greifen (Beizjagd) ausüben wollen und Sie keine deutsche Falknerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen Ausländerfalknerjagdschein beantragen.

Volltext

Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd mit Falken und Greifen (Beizjagd) ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Falknerprüfung und Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie einen Ausländerfalknerjagdschein beantragen. Wenn Sie nicht regelmäßig in Deutschland jagen wollen, können Sie diesen in Form eines Tagesjagdscheins beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (zum Beispiel Ausweis oder Pass)
  • in den letzten drei Jahren erteilter Jagdschein des Heimatlandes
  • in den letzten drei Jahren erteilter Falknerjagdschein des Heimatlandes
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Voraussetzungen

  • Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
  • Ihr Hauptwohnsitz liegt nicht in Deutschland.
  • Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit.
  • Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung.
  • Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung.
  • Sie haben eine Falknerprüfung bestanden.

Kosten

Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Wochen

Frist

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Ausländerfalknerjagdschein Tagesjagdschein erstmalig beantragen
  • Ausübung der Jagd mit Falken und Greifen in Deutschland
  • Erforderlich: Deutscher Falknerjagdschein und Jagdschein auf den eigenen Namen
  • Fehlender Nachweis über deutsche Falknerprüfung und Jägerprüfung
  • Option: Beantragung eines Tagesjagdscheins für Ausländer

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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