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Ausländerjugendjagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein

Hamburg 99067010123001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067010123001

Leistungsbezeichnung

Ausländerjugendjagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein

Leistungsbezeichnung II

Tagesjagdschein für ausländische jugendliche Person nach Einziehung erneut beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagderlaubnisse (Synonym), Jäger (Synonym), Wiedererteilung (Synonym), Jagd (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagen (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerei (Synonym), Jägerschein (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagdschein (Synonym), Entzug (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
§ 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__16.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS

Teaser

Wenn Ihnen der Ausländerjugendjagdschein von der ausstellenden Stelle entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

Volltext

Wenn Ihnen der Tagesjagdschein für ausländische jugendliche Jäger und Jägerinnen (Ausländerjugendjagdschein) entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Einwilligung der sorgeberechtigten Person beziehungsweise Personen

Voraussetzungen

  • Sie sind bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit
    Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • Der Ihnen bereits erteilte Ausländerjugendjagdschein wurde Ihnen entzogen
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • Die Sperrfrist ist verstrichen

Kosten

Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Wochen

Frist

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Tagesjagdschein für ausländische jugendliche Person nach Einziehung erneut beantragen
  • Wem der Tagesjagdschein für ausländische jugendliche Jäger und Jägerinnen entzogen wurde, kann  nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist die erneute Ausstellung beantragen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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