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Ausländerjugendjagdschein Erteilung Jahresjagdschein

Hamburg 99067010001002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067010001002

Leistungsbezeichnung

Ausländerjugendjagdschein Erteilung Jahresjagdschein

Leistungsbezeichnung II

Ausländerjugendjagdschein Jahresjagdschein erstmalig beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagderlaubnisse (Synonym), Jäger (Synonym), Erteilung (Synonym), Jagd (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagen (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerei (Synonym), Jägerschein (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagdschein (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
§ 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__16.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS

Teaser

Wenn Sie als jugendliche Person ausländischer Herkunft in Deutschland jagen wollen und Sie keine deutsche Jagdprüfung abgelegt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausländerjugendjagdschein beantragen.

Volltext

Wenn Sie als jugendliche ausländische Staatsbürgerin oder jugendlicher ausländischer Staatsbürger in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sofern Sie keine deutsche Jagdprüfung ablegen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausländerjugendjagdschein beantragen. Mit dem Ausländerjugendjagdschein haben Sie die Erlaubnis, in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer beziehungsweise Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben. Wenn Sie regelmäßig jagen wollen, können Sie den Ausländerjugendjagdschein als Jahresjagdschein beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (zum Beispiel Ausweis oder Pass)
  • Jagdschein Ihres Heimatlandes
  • gegebenenfalls Zeugnis der Jägerprüfung mit gegebenenfalls ergänzenden Unterlagen
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Einwilligung Ihrer sorgeberechtigten Person oder Personen

Voraussetzungen

  • Sie sind im Besitz gültiger Jagdscheine Ihres Heimatlandes
  • Die in Ihrem Heimatland abgelegte Jägerprüfung ist mit der deutschen Jägerprüfung vergleichbar
  • Sie sind bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland
  • Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit
  • Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung
  • Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • Ihre Erziehungsberechtigten willigen ein

Kosten

Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Wochen

Frist

Der Jahresjagdschein für Jugendliche gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Mit einem Ausländerjugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Ausländerjugendjagdschein Jahresjagdschein erstmalig beantragen
  • Jugendliche ausländische Staatsbürger in Deutschland, die Jagd ausüben möchten, benötigen eine Erlaubnis.
  • Ohne deutsche Jagdprüfung ist ein Jahresjagdschein für jugendliche Jäger und Jägerinnen ausländischer Herkunft (Ausländerjugendjagdschein) unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Mit dem Ausländerjugendjagdschein können sie in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von den sorgeberechtigten Personen schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson jagen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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