Ausländerjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein
Inhalt
Begriffe im Kontext
Jagderlaubnisse (Synonym), Jäger (Synonym), Verlängerung (Synonym), Jagd (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagen (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerei (Synonym), Jägerschein (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagdschein (Synonym), Neuerteilung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.11.2022
Fachlich freigegeben durch
POL-waffenbehoerde
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
Wenn die Gültigkeit Ihres Ausländerjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd in Deutschland ausüben möchten, müssen Sie eine Verlängerung Ihres Ausländerjagdscheins beantragen.
Wenn Sie im Besitz eines Jahresjagdscheins für ausländische Personen (Ausländerjagdschein) sind, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, müssen Sie eine Verlängerung beantragen, wenn Sie weiterhin in Deutschland jagen wollen.
- deutscher Jagdschein
- Jagdschein des Heimatlandes
- gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit
- Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung
- Sie habe eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- Sie haben bereits einen Ausländerjagdschein (Jahresjagdschein), dessen Gültigkeit bereits abgelaufen ist
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
- Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.
- Ausländerjagdschein Jahresjagdschein Verlängerung
- Jahresjagdscheins für ausländische Personen (Ausländerjagdschein) wird in der Regel befristet ausgestellt
- Wenn Gültigkeit des Ausländerjagdschein ist abgelaufen ist, aber weiterhin in Deutschland gejagt werden soll, kann Verlängerung beantragt werden