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Ausländerjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein

Hamburg 99067009123002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067009123002

Leistungsbezeichnung

Ausländerjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein

Leistungsbezeichnung II

Ausländerjagdschein Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagderlaubnisse (Synonym), Jäger (Synonym), Wiedererteilung (Synonym), Jagd (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagen (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerei (Synonym), Jägerschein (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagdschein (Synonym), Entzug (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS

Teaser

Wenn Ihnen der Ausländerjagdschein von der ausstellenden Stelle entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen. 

Volltext

Wenn Ihnen der als Jahresjagdschein erteilte Ausländerjagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der zuständigen Stelle erneut beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Voraussetzungen

  • Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt 
  • Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit 
  • Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung 
  • Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung 
  • Der Ihnen bereits erteilte Ausländerjagdschein (Jahresjagdschein) wurde Ihnen entzogen 
  • Die Ihnen erteilte Sperrfrist ist bereits abgelaufen

Kosten

Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Wochen

Frist

Die Sperrfrist wird von der zuständigen Stelle individuell angesetzt. Sie können den Ausländerjagdschein erst nach Ablauf der Ihnen erteilten Sperrfrist neu beantragen.

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Ausländerjagdschein Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
  • Wenn Ausländerjagdschein entzogen wurde, wir in der Regel Sperrfrist erteilt
  • Nach Ablauf der Sperrfrist kann ein neuer Ausländerjagdschein beantragt werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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