Ausländerjagdschein Ersatz
Inhalt
Begriffe im Kontext
Jagderlaubnisse (Synonym), Jäger (Synonym), Ersatzdokument (Synonym), Verlust (Synonym), Jagd (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagen (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerei (Synonym), Jägerschein (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagdschein (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.11.2022
Fachlich freigegeben durch
POL-waffenbehoerde
§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
Wenn Ihr Ausländerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Sollte Ihr Ausländerjagdschein abhanden gekommen sein, zum Beispiel weil Sie ihn verloren haben, können Sie einen Ersatz beantragen.
- Ihnen wurde bereits ein Ausländerjagdschein erteilt
- Ihr Ausländerjagdschein ist Ihnen abhanden gekommen
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
- Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjagdschein.
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- Wenn Ausländerjagdschein verloren gegangen ist, kann Ersatzdokument beantragt werden