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Ausländerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein

Hamburg 99067009001002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067009001002

Leistungsbezeichnung

Ausländerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein

Leistungsbezeichnung II

Ausländerjagdschein Jahresjagdschein erstmalig beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagderlaubnisse (Synonym), Jäger (Synonym), Erteilung (Synonym), Jagd (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagen (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerei (Synonym), Jägerschein (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS

Teaser

Wenn Sie als Person ausländischer Herkunft in Deutschland die Jagd ausüben möchten und Sie keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen Ausländerjagdschein beantragen.

Volltext

Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie in der Regel einen deutschen Jagdschein. Wenn Sie keine Jagdprüfung in Deutschland abgelegt haben, müssen Sie einen Ausländerjagdschein beantragen. Wenn Sie regelmäßig in Deutschland jagen wollen, können Sie diesen in Form eines Jahresjagscheins beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (zum Beispiel Ausweis oder Pass)
  • Jagdschein Ihres Heimatlandes
  • gegebenenfalls Zeugnis der Jägerprüfung mit ergänzenden Unterlagen
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Voraussetzungen

  • Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • Sie sind ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger und Ihr Hauptwohnsitz ist nicht in Deutschland
  • Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit
  • Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung
  • Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • Sie haben eine Jagdprüfung im Ausland abgelegt, die mit der deutschen Jagdprüfung vergleichbar ist
  • Sie sind im Besitz eines gültigen Jagdscheins Ihres Heimatlandes

Kosten

Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Wochen

Frist

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Ausländerjagdschein Jahresjagdschein erstmalig beantragen
  • Wer in Deutschland jagen will, benötigt einen Jagdschein
  • Personen ausländischer Herkunft, die keinen deutschen Jagdschein haben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausländerjagdschein in Form eines Jahresjagdscheins beantragen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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