Ausländerjagdschein Erteilung Tagesjagdschein
Inhalt
Begriffe im Kontext
Jagderlaubnisse (Synonym), Jäger (Synonym), Erteilung (Synonym), Jagd (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagen (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerei (Synonym), Jägerschein (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.11.2022
Fachlich freigegeben durch
POL-waffenbehoerde
§ 15 Absatz 1 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
Wenn Sie als Person ausländischer Herkunft in Deutschland die Jagd ausüben möchten und Sie keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen Ausländerjagdschein beantragen.
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie in der Regel einen deutschen Jagdschein. Wenn Sie keine Jagdprüfung in Deutschland abgelegt haben, müssen Sie einen Ausländerjagdschein beantragen. Wenn Sie nur für einen kurzen Zeitraum in Deutschland jagen wollen, können Sie den Ausländerjahresjagdschein als Tagesjagdschein beantragen.
- Identitätsnachweis (zum Beispiel Ausweis oder Pass)
- Jagdschein Ihres Heimatlandes
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- Sie sind ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger und Ihr Hauptwohnsitz ist nicht in Deutschland
- Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit
- Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung
- Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- Sie haben eine Jagdprüfung im Ausland abgelegt, die mit der deutschen Jagdprüfung vergleichbar ist
- Sie sind im Besitz eines gültigen Jagdscheins Ihres Heimatlandes
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
- Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.
- Tagesjagdschein für ausländische Person erstmalig beantragen
- Wer in Deutschland jagen will, benötigt einen Jagdschein
- Personen ausländischer Herkunft, die keinen deutschen Jagdschein haben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein für Ausländer beantragen