Rechtlicher Betreuer Bestellung
Inhalt
Bestellung als ehrenamtlicher Betreuer oder ehrenamtliche Betreuerin beantragen
Begriffe im Kontext
Ehrenamtliche Betreuung (Synonym), Betreuung behindertes Kind (Synonym), Rechtliche Betreuung (Synonym), Betreuung eines Verwandten (Synonym), Betreuung eines Familienmitgliedes (Synonym), Betreuung Angehöriger (Synonym), Betreuung von Eltern (Synonym), Betreuung des Partners (Synonym), Betreuung des Ehe- oder Lebenspartners (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Registrierung Ehrenamt (Altona)
§ 1816 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1816.html
§ 1821 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1821.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1816.html
§ 1821 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1821.html
Einer Person, die aus Krankheits- oder Altersgründen Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, stellt das Betreuungsgericht einen Betreuer oder eine Betreuerin zur Seite.
Wenn Sie ehrenamtlich andere Personen rechtlich betreuen möchten, müssen Sie von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden.
Sie können dann für die zu betreuende Person in einem vom Betreuungsgericht bestimmten Aufgabenbereich tätig werden. Wenn nötig können Sie die von Ihnen zu betreuende Person auch rechtlich vertreten.
Als ehrenamtlich betreuende Person übernehmen Sie in der Regel die Betreuung einer hilfsbedürftigen Person aus Ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis. Sie erhalten dafür keine Vergütung. Es wird Ihnen aber eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt.
Wenn Sie ehrenamtlich andere Personen rechtlich betreuen möchten, müssen Sie von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden.
Sie können dann für die zu betreuende Person in einem vom Betreuungsgericht bestimmten Aufgabenbereich tätig werden. Wenn nötig können Sie die von Ihnen zu betreuende Person auch rechtlich vertreten.
Als ehrenamtlich betreuende Person übernehmen Sie in der Regel die Betreuung einer hilfsbedürftigen Person aus Ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis. Sie erhalten dafür keine Vergütung. Es wird Ihnen aber eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt.
- Sie verfügen über die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit.
- Sie übernehmen alle erforderlichen Tätigkeiten innerhalb Ihres Aufgabenkreises, um die Angelegenheiten der betreuten Person rechtlich zu besorgen oder unterstützen die von Ihnen zu betreuende Person dabei, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen.
- Sie machen von Ihrer Vertretungsmacht nur Gebrauch, wenn dies unbedingt erforderlich ist.
- Sie unterstützen die betreute Person so, dass diese ihr Leben im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach ihren Wünschen gestalten kann.
- Sie entsprechen den Wünschen der betreuten Person ohne sie selbst oder ihr Vermögen zu gefährden.
- Sie entsprechen den Wünschen der von Ihnen zu betreuenden Person, insofern es Ihnen zuzumuten ist.
- Sie halten den Kontakt zu der betreuten Person und gegebenenfalls auch zu Ihren Angehörigen.
- Sie können den Antrag auf Bestellung als ehrenamtlicher Betreuer oder Ehrenamtliche Betreuerin schriftlich oder online stellen. Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte bei Ihnen an.
- Zur Feststellung der persönlichen Eignung vereinbart die Betreuungsbehörde mit Ihnen einen Termin zu einem persönliches Gespräch.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung.
Sie benötigen die Bestellung als ehrenamtlicher Betreuer oder ehrenamtliche Betreuerin, bevor Sie für die zu betreuende Person im Rahmen der Betreuung tätig werden dürfen.
- Bestellung als ehrenamtlicher Betreuer oder ehrenamtliche Betreuerin beantragen
- zur Übernahme der rechtlichen Betreuung einer durch das Gericht zur Betreuung vorgesehen Person
- Bestellung zur ehrenamtlichen Ausübung des Amtes als rechtlicher Betreuer
- Ehrenamtliche Betreuer erhalten keine Vergütung
- Ehrenamtliche Betreuer erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg