Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für Freiberufler

Hamburg 99010020020025 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010020020025

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für Freiberufler

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit für Freiberufler beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Arbeit (Synonym), Aufenthaltstitel (Synonym), Selbstständig (Synonym), Beruf (Synonym), § 21 AufenthG (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

§ 8 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html
§ 21 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__21.html
§ 18 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

Teaser

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit zu verlängern, wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit in Deutschland weiter ausüben wollen.

Volltext

Wenn Sie zum Zweck der Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben, und Sie diese Tätigkeit über den Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus weiter ausüben wollen, können Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Berufstätigkeiten (zum Beispiel selbstständige Ärzte, Notare, Steuerberater).

Erforderliche Unterlagen

  • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
  • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
  • Bei reglementierten Berufen: Erlaubnis zur Ausübung des freien Berufes oder Zusage über die Erteilung
  • Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
  • Nachweis über Ihren bestehenden Krankenversicherungsschutz
  • Ab Vollendung des 45. Lebensjahres: Nachweis über die angemessene Altersvorsorge (zum Beispiel Nachweise über eigenes Vermögen, erworbene Rentenanwartschaften, Betriebsvermögen)
  • Aktuelle Meldebescheinigung
Im Einzelfall kann die zuständige Stelle weniger oder weitere Unterlagen von Ihnen verlangen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz).
  • Sie üben bereits eine selbstständige, freiberufliche Tätigkeit in Deutschland aus und wollen dies auch weiterhin tun.
  • Sie verfügen, soweit dies für die Ausübung der Beschäftigung erforderlich ist, über eine gültige Berufsausübungserlaubnis oder Ihnen wurde die Erteilung der Erlaubnis durch die zuständige Stelle zugesichert.
  • Wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben: Sie können eine angemessene Alterssicherung nachweisen
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
  • Sie können Ihren Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Kosten

96,00 EUR  bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 
93,00 EUR  bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich, ob die für Ihren Antrag zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. In Hamburg kann der Antrag online gestellt werden.
  • Sie reichen Ihren Antrag ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Sie zahlen die anfallenden Gebühren.
  • Die Bundesdruckerei wird mit der Herstellung Ihrer neuen eAT-Karte beauftragt.
  • Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis in Form der eAT-Karte persönlich abholen. 
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Auch in diesem Falle müssen Sie eine Verwaltungsgebühr bezahlen.

Bearbeitungsdauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gut vorbereitet einreichen, kann die Bearbeitung gegebenenfalls schneller erfolgen. Nach der Genehmigung dauert es dann noch etwa 4-6 weitere Wochen, bis die Bundesdruckerei Ihren elektronischen Aufenthaltstitel hergestellt hat.

Frist

Sie müssen Ihren Antrag vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis stellen (4-6 Wochen vorher ist empfehlenswert).

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.

Kurztext

  • Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit für Freiberufler beantragen
  • befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der freiberuflichen Tätigkeit liegt bereits vor und läuft bald aus
  • Verlängerung kann beantragt werden, wenn Tätigkeit weiter ausgeübt werden soll

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal