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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für selbstständige ehemalige Wissenschaftler und Forscher

Hamburg 99010020020024 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010020020024

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für selbstständige ehemalige Wissenschaftler und Forscher

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für selbstständige ehemalige Wissenschaftler und Forscher

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Arbeit (Synonym), Fachkräfte (Synonym), Gewerbe (Synonym), Fachkraft (Synonym), Aufenthaltstitel (Synonym), Akademiker (Synonym), § 21 AufenthG (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

§ 21 Absatz 2a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__21.html
§ 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html
§ 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__5.html

Teaser

Wenn Sie als ehemalige/r Hochschulabsolvent/in, Forscher/in oder Wissenschaftler/in eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung beantragen.

Volltext

Wenn Sie auf Grund

  • eines Studienabschlusses an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung in Deutschland oder
  • einer früheren Aufenthaltserlaubnis als Forscher beziehungsweise Forscherin oder Wissenschaftler beziehungsweise Wissenschaftlerin 
bereits einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erhalten hatten und dessen Gültigkeit demnächst ausläuft, können Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis kann erneut für bis zu drei Jahre erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
  • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
  • Beschreibung der selbstständigen Tätigkeit (Businessplan)
  • Nachweise über die Finanzierung der selbstständigen Tätigkeit (zum Beispiel Nachweis über Eigenkapital, Finanzierungszusage einer Bank).
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder VersicherungsPolice).
  • Nach Vollendung des 45. Lebensjahres: Nachweis über eine angemessene Altersvorsorge (zum Beispiel Nachweise über eigenes Vermögen, erworbene Rentenanwartschaften, Betriebsvermögen)

Im Einzelfall können weitere Unterlagen von Ihnen verlangt werden.

Gegebenenfalls müssen Sie der Ausländerbehörde zusätzlich nochmals den Nachweis über den Abschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung in Deutschland beziehungsweise Ihren alten Arbeitsvertrag als Wissenschaftler beziehungsweise Wissenschaftlerin und Forscher beziehungsweise Forscherin vorlegen, um den Zusammenhang zwischen Ihrer früheren Tätigkeit und Ihrer Geschäftsidee erneut zu belegen.

Voraussetzungen

  • Es liegen dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vor.
  • Die Geltungsdauer Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
  • Sie wollen Ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit in Deutschland fortführen.
  • Ihre selbständige Tätigkeit steht weiterhin in einem Zusammenhang mit den Kenntnissen, die Sie in der Hochschulausbildung oder während Ihrer Tätigkeit als Forscher beziehungsweise Forscherin oder Wissenschaftler beziehungsweise Wissenschaftlerin erworben haben.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
  • Sie können Ihren Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
  • Wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben: Sie können eine angemessene Alterssicherung nachweisen (gilt nicht für Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit).
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.

Kosten

96,00 EUR  bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 
93,00 EUR  bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich, ob die für Ihren Antrag zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. In Hamburg kann der Antrag online gestellt werden.
  • Sie reichen Ihren Antrag ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Sie zahlen die anfallenden Gebühren.
  • Die Bundesdruckerei wird mit der Herstellung Ihrer neuen eAT-Karte beauftragt.
  • Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis in Form der eAT-Karte persönlich abholen. 
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Auch in diesem Falle müssen Sie eine Verwaltungsgebühr bezahlen.

Bearbeitungsdauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gut vorbereitet einreichen, kann die Bearbeitung gegebenenfalls schneller erfolgen. Nach der Genehmigung dauert es dann noch etwa 4-6 weitere Wochen, bis die Bundesdruckerei Ihren elektronischen Aufenthaltstitel hergestellt hat.

Frist

Sie müssen Ihren Antrag vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis stellen (4-6 Wochen vorher ist empfehlenswert).

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Nach dem dreijährigen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit kann unter erleichterten Bedingungen ein unbefristeter Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) beantragt werden.
  • Für Freiberufler und Freiberuflerinnen gelten andere Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sowie den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis.

Rechtsbehelf

Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.

Kurztext

  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für selbstständige ehemalige Wissenschaftler und Forscher
  • Hochschulabsolvent/in, Forscher/in oder Wissenschaftler/in
  • Aktueller Aufenthaltstitel zur selbstständigen Tätigkeit läuft bald aus
  • Möglichkeit zur Beantragung einer Verlängerung
  • Verlängerung kann für bis zu drei Jahre gewährt werden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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