Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Inhalt
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach beruflichem Anerkennungsverfahren beantragen
Begriffe im Kontext
Arbeitsgenehmigung (Synonym), Arbeitserlaubnis (Synonym), § 20 AufenthG (Synonym)
Fachlich freigegeben am
14.02.2024
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
§ 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html§ 20 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html
Wenn Sie aufgrund der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation oder der Erteilung einer Berufsausübungserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung beantragen.
Wenn Sie nach der Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation oder dem Erhalt einer Berufsausübungserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten haben, welche unter 12 Monate gültig ist, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung auf bis zu 12 Monate beantragen.
- Gültiger Nationalpass
- Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihres Ausbildungsbetriebes bzw. Ihrer Bildungseinrichtung über den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Sie sind bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach einem erfolgreichen Anerkennungsverfahren Ihrer ausländischen Berufsqualifikation in Deutschland.
- Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis ist auf einen Zeitraum unter 12 Monaten beschränkt.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
- Ihre Identität ist geklärt.
- Sie besitzen einen gültigen Nationalpass.
96,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
93,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
93,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
- Informieren Sie sich, ob die für Ihren Antrag zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. In Hamburg kann der Antrag online gestellt werden.
- Sie reichen Ihren Antrag ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Sie zahlen die anfallenden Gebühren.
- Die Bundesdruckerei wird mit der Herstellung Ihrer neuen eAT-Karte beauftragt.
- Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis in Form der eAT-Karte persönlich abholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Auch in diesem Falle müssen Sie eine Verwaltungsgebühr bezahlen.
Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gut vorbereitet einreichen, kann die Bearbeitung gegebenenfalls schneller erfolgen. Nach der Genehmigung dauert es dann noch etwa 4-6 weitere Wochen, bis die Bundesdruckerei Ihren elektronischen Aufenthaltstitel hergestellt hat.
Sie müssen Ihren Antrag vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis stellen (4-6 Wochen vorher ist empfehlenswert).
- Sollten Sie während der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung über 12 Monate hinaus ausgeschlossen. Wenn dann kein anderer Grund vorliegt, der Ihren Aufenthalt rechtfertigt, müssen Sie aus Deutschland ausreisen.
- Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
- Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach beruflichem Anerkennungsverfahren beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation oder Erhalt der Berufsausübungserlaubnis bereits erteilt
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche unter 12 Monaten kann auf Antrag auf bis zu 12 Monate verlängert werden
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg