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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Hamburg 99010020020021 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010020020021

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach beruflichem Anerkennungsverfahren beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Arbeitsgenehmigung (Synonym), Arbeitserlaubnis (Synonym), § 20 AufenthG (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie aufgrund der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation oder der Erteilung einer Berufsausübungserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung beantragen.

Volltext

Wenn Sie nach der Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation oder dem Erhalt einer Berufsausübungserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten haben, welche unter 12 Monate gültig ist, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung auf bis zu 12 Monate beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Nationalpass
  • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
  • Nachweis über eine Krankenversicherung
  • Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihres Ausbildungsbetriebes bzw. Ihrer Bildungseinrichtung über den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
Gegebenenfalls können weitere Unterlagen von Ihnen angefordert werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach einem erfolgreichen Anerkennungsverfahren Ihrer ausländischen Berufsqualifikation in Deutschland.
  • Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis ist auf einen Zeitraum unter 12 Monaten beschränkt.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
  • Ihre Identität ist geklärt.
  • Sie besitzen einen gültigen Nationalpass.

Kosten

96,00 EUR  bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 
93,00 EUR  bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten 

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich, ob die für Ihren Antrag zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. In Hamburg kann der Antrag online gestellt werden.
  • Sie reichen Ihren Antrag ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Sie zahlen die anfallenden Gebühren.
  • Die Bundesdruckerei wird mit der Herstellung Ihrer neuen eAT-Karte beauftragt.
  • Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis in Form der eAT-Karte persönlich abholen. 
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Auch in diesem Falle müssen Sie eine Verwaltungsgebühr bezahlen.

Bearbeitungsdauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gut vorbereitet einreichen, kann die Bearbeitung gegebenenfalls schneller erfolgen. Nach der Genehmigung dauert es dann noch etwa 4-6 weitere Wochen, bis die Bundesdruckerei Ihren elektronischen Aufenthaltstitel hergestellt hat.

Frist

Sie müssen Ihren Antrag vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis stellen (4-6 Wochen vorher ist empfehlenswert).

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Sollten Sie während der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung über 12 Monate hinaus ausgeschlossen. Wenn dann kein anderer Grund vorliegt, der Ihren Aufenthalt rechtfertigt, müssen Sie aus Deutschland ausreisen.
  • Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

Rechtsbehelf

Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.

Kurztext

  • Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach beruflichem Anerkennungsverfahren beantragen
  • Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation oder Erhalt der Berufsausübungserlaubnis bereits erteilt
  • Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche unter 12 Monaten kann auf Antrag auf bis zu 12 Monate verlängert werden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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