Jugendjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein
Inhalt
Begriffe im Kontext
Jagderlaubnisse (Synonym), Jäger (Synonym), Verlängerung (Synonym), Jagd (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagen (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerei (Synonym), Jägerschein (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagdschein (Synonym), Neuerteilung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.11.2022
Fachlich freigegeben durch
POL-waffenbehoerde
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
§ 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__16.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
§ 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__16.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
Wenn die Gültigkeit Ihres als Jahresjagdschein ausgestellten Jugendjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter jagen möchten, müssen Sie eine Verlängerung Ihres Jugendjagdscheins beantragen.
Wenn Sie bereits im Besitz eines als Jahresjagdschein ausgestellten Jugendjagdscheins sind, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist oder bald abläuft, müssen Sie eine Verlängerung beantragen, wenn Sie auch weiterhin jagen möchten.
- Jagdschein
- gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- Einwilligung der sorgeberechtigten Person
- Sie sind bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
- Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit
- Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung
- Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- Ihr bereits erteilter Jahresjagschein läuft bald ab oder ist bereits abgelaufen
- Die Einwilligung Ihrer Erziehungsberechtigten liegt vor
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
- Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.
Der Jahresjagdschein für Jugendliche gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.
- Jugendjagdschein Jahresjagdschein Verlängerung beantragen
- Jugendjagdschein kann befristet als Jahresjagdschein ausgestellt werden
- Wenn Gültigkeit des Jahresjagdscheines abgelaufen ist oder bald abläuft, kann Verlängerung beantragt werden