Jugendjagdschein Erteilung Jahresjagdschein
Inhalt
Begriffe im Kontext
Jagderlaubnisse (Synonym), Jäger (Synonym), Erteilung (Synonym), Jagd (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagen (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerei (Synonym), Jägerschein (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagdschein (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.11.2022
Fachlich freigegeben durch
POL-waffenbehoerde
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
§ 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__16.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
§ 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__16.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS
Wenn Sie als jugendliche Person die Jagd ausüben wollen, müssen Sie einen Jugendjagdschein beantragen. Wenn Sie regelmäßig jagen wollen, können Sie den Jugendjagdschein als Jahresjagschein beantragen.
Wenn Sie als jugendliche Person die Jagd ausüben wollen, müssen Sie einen Jugendjagdschein beantragen. Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer beziehungsweise Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben. Wenn Sie regelmäßig jagen wollen, können Sie den Jugendjagdschein als Jahresjagdschein beantragen.
- Ausweis
- Zeugnis der Jägerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- Einwilligung der sorgeberechtigten Person
- Sie sind bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
- Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit
- Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung
- Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- Sie haben die Jagdprüfung bestanden
- Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten liegt vor
Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.
- Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.
Der Jahresjagdschein für Jugendliche gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.
- Jugendjagdschein als Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Für Jagd durch jugendliche Person ist Jugendjagdschein erforderlich
- Erlaubt die Jagd in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer anderen beauftragten Aufsichtsperson
- Möglichkeit der Beantragung eines Jahresjagdscheins für regelmäßige Jagd