Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Jagdschein Erteilung Jahresjagdschein

Hamburg 99067004001005 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067004001005

Leistungsbezeichnung

Jagdschein Erteilung Jahresjagdschein

Leistungsbezeichnung II

Jahresjagdschein erstmalig beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagderlaubnisse (Synonym), Jäger (Synonym), Erteilung (Synonym), Jagd (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagen (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jägerei (Synonym), Jägerschein (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
Gebührenordnung in Jagdangelegenheiten (JagdGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-JagdGebOHApELS

Teaser

Wenn Sie jagen wollen, benötigen Sie einen Jagdschein. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie diesen in Form eines Jahresjagdscheins beantragen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie einen Jagdschein. Wenn Sie die Jagd regelmäßig ausüben möchten, können Sie einen Jahresjagdschein beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Zeugnis der Jägerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Voraussetzungen

  • Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • Sie besitzen die notwendige persönliche Zuverlässigkeit
  • Sie besitzen die notwendige körperliche Eignung
  • Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • Sie haben eine Jägerprüfung bestanden

Kosten

Es fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von Art und Umfang Ihres Antrages.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online ein und legen die notwendigen Unterlagen vor.
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, reichen Sie ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Korrektheit und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle informiert Sie schriftlich bezüglich der Entscheidung über Ihren Antrag.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Wochen

Frist

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt jeweils am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Kalenderjahres.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Jahresjagdschein erstmalig
  • Um in Deutschland zu jagen benötigt man einen Jagdschein.
  • Wer die Jagd regelmäßig ausüben möchten, kann einen Jahresjagdschein beantragen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal