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Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung

Hamburg 99107007149000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107007149000

Leistungsbezeichnung

Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung

Leistungsbezeichnung II

Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Tagesmutter (Synonym), Tagesvater (Synonym), Krippe (Synonym), Hort (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html
§ 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__90.html

Teaser

Sie können die Kosten für die Kindertagesbetreuung Ihres Kindes (KiTa-Kosten) nicht mehr bezahlen? Sie können eine Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen.

Volltext

Für den Besuch Ihres Kindes in der Kindertagesbetreuung (KiTa) müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen. Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Erforderliche Unterlagen

Dokumente, mit denen Sie nachweisen können, dass Ihnen die finanzielle Belastung durch die KiTa-Gebühren nicht beziehungsweise nicht mehr zumutbar ist (zum Beispiel: Arbeitssuchendmeldung, aktuelle Gehaltsabrechnungen, neuer Arbeitsvertrag, Bescheid über die Gewährung von Sozialleistungen)

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Sie bezahlen einen Elternbeitrag.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ein. 
  • Ihr Antrag wird geprüft, gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen werden bei Ihnen nachgefordert.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit der Entscheidung über Ihren Antrag

Bearbeitungsdauer

Mehrere Wochen

Frist

Keine. Um nicht in Zahlungsverzug zu geraten, sollten Sie den Antrag jedoch frühestmöglich stellen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
  • Kindertagesbetreuung (KiTa) kann kostenpflichtig für Eltern sein.
  • Höhe der Kosten hängt von Betreuungsumfang und Einkommen der Eltern ab.
  • Finanzielle Belastung darf nur im Rahmen der "zumutbaren Belastung" erfolgen.
  • Bei deutlicher Einkommensverringerung: Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung möglich.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Wandsbek

Formulare

nicht vorhanden

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