Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Tagesmutter (Synonym), Tagesvater (Synonym), Krippe (Synonym), Hort (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html
§ 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__90.html
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html
§ 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__90.html
Sie können die Kosten für die Kindertagesbetreuung Ihres Kindes (KiTa-Kosten) nicht mehr bezahlen? Sie können eine Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen.
Für den Besuch Ihres Kindes in der Kindertagesbetreuung (KiTa) müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen. Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Dokumente, mit denen Sie nachweisen können, dass Ihnen die finanzielle Belastung durch die KiTa-Gebühren nicht beziehungsweise nicht mehr zumutbar ist (zum Beispiel: Arbeitssuchendmeldung, aktuelle Gehaltsabrechnungen, neuer Arbeitsvertrag, Bescheid über die Gewährung von Sozialleistungen)
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Sie bezahlen einen Elternbeitrag.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ein.
- Ihr Antrag wird geprüft, gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen werden bei Ihnen nachgefordert.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit der Entscheidung über Ihren Antrag
Keine. Um nicht in Zahlungsverzug zu geraten, sollten Sie den Antrag jedoch frühestmöglich stellen.
- Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
- Kindertagesbetreuung (KiTa) kann kostenpflichtig für Eltern sein.
- Höhe der Kosten hängt von Betreuungsumfang und Einkommen der Eltern ab.
- Finanzielle Belastung darf nur im Rahmen der "zumutbaren Belastung" erfolgen.
- Bei deutlicher Einkommensverringerung: Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung möglich.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg