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Approbation als Psychologischer Psychotherapeut Erteilung

Hamburg 99018025001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018025001000

Leistungsbezeichnung

Approbation als Psychologischer Psychotherapeut Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Approbation als Psychologischer Psychotherapeut beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Psychotherapie (Synonym), Psychologische Psychotherapeutin (Synonym), Psychologischer Psychotherapeut (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe

Handlungsgrundlage

§ 19 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten
URL: 
https://www.buzer.de/gesetz/3737/a52471.htm

Teaser

​​Wenn Sie in Deutschland den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. ​ 

Volltext

Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychotherapie kann Ihnen die Approbation als Psychologischer Psychotherapeuten erteilt werden, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt, den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. 

Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig. 

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis 

  • Geburtsurkunde oder ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern 

  • ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung) 

  • tabellarischer Lebenslauf 

  • Bundeszentralregisterauszug, der nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf (Belegart O)  

  • Zeugnis über die staatliche Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist 

  • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist 

Voraussetzungen

Die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut wird auf Antrag erteilt, wenn Sie: 

  • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden haben, 

  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt 

  • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind, 

  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. 

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

Die Approbation können Sie bei der zuständigen Landesbehörde beantragen.

  • Sie reichen den Antrag auf Approbation inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
  • Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie, ob damit die gesetzlichen Voraussetzungen hinreichend nachgewiesen werden können.
  • Fehlende oder nicht ausreichend erbrachte Nachweise werden von der zuständigen Approbationsbehörde ggf. nachgefordert.
  • Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Approbationsvoraussetzungen.
  • Nach positivem Abschluss der Prüfung wird Ihnen eine Approbationsurkunde entweder gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder mit Zustellungsurkunde zugestellt.

Bearbeitungsdauer

1 - 2 Wochen, wenn alle Unterlagen vorliegen

Frist

Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erhoben werden.

Kurztext

  • Approbation als Psychologischer Psychotherapeut Erteilung
  • Um in Deutschland als Psychologischer Psychotherapeut arbeiten zu können, wird eine gesonderte Berufsberechtigung, die Approbation benötigt
  • Die Approbation wird auf Antrag erteilt
  • Voraussetzung für die Beantragung im Verfahren zur Regelapprobation ist Ausbildung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  • Bei einer im Ausland absolvierten Ausbildung ist zunächst die Gleichwertigkeit festzustellen.
  • Zuständige Stelle: zuständige Behörde des Landes, in dem der Antragsteller die staatliche Prüfung abgelegt hat

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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