Genehmigung zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken Erteilung
Inhalt
Genehmigung zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken Erteilung
Genehmigung zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken
Begriffe im Kontext
Versuchstiere importieren (Synonym), Versuchstiere aus Drittstaaten (Synonym), Genehmigung für Einfuhr von Versuchstieren (Synonym)
Fachlich freigegeben am
02.02.2024
Fachlich freigegeben durch
BJV V Versuchstierschutz
Wenn Sie Wirbeltiere zur Verwendung als Versuchstiere aus Drittländern einführen wollen, benötigen Sie für die Einfuhr die Genehmigung der zuständigen Stelle.
Wenn Sie andere Wirbeltiere als Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Tauben, Puten, Enten, Gänse und Fische, (ausgenommen Zebrabärblinge) zur Verwendung als Versuchstiere aus Drittländern einführen wollen, benötigen Sie die Genehmigung der zuständigen Stelle.
Dies gilt für
Ansonsten kann die Genehmigung nur erteilt werden, wenn
Dies gilt für
- die Verwendung der Tiere in Tierversuchen
- das Töten von Wirbeltieren, ausschließlich um ihre Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden.
Ansonsten kann die Genehmigung nur erteilt werden, wenn
- gezüchtete Tiere mit den Eigenschaften, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind, nicht zur Verfügung stehen oder
- der jeweilige Zweck die Verwendung von Tieren erforderlich macht, die nicht gezüchtet worden sind.
- Formular Antrag auf Einfuhrgenehmigung.
- Nachweis, dass die Tiere speziell für den Zweck gezüchtet wurden.
- Die Einrichtung oder der Betrieb müssen in der Regel über Tierschutzbeauftragte sowie, weitere Personen verfügen, die verpflichtet sind, in besonderem Maße auf den Schutz der Tiere zu achten.
- Die Tiere müssen zu diesem Zweck gezüchtet worden sein.
- Abweichend kann die Genehmigung nur erteilt werden, wenn
- gezüchtete Tiere mit den erforderlichen Eigenschaften, nicht zur Verfügung stehen.
- der jeweilige Zweck, die Verwendung von Tieren erforderlich macht, die nicht gezüchtet worden sind.
- Reichen Sie den Antrag auf Genehmigung zur Einfuhr inklusive aller erforderlicher Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
- Die zuständige Stelle genehmigt die Einfuhr oder erteilt eine Ablehnung.
Sie müssen die Genehmigung rechtzeitig vor einer beabsichtigten Einfuhr beantragen. Der Antrag ist bei der Behörde zu stellen, in deren Zuständigkeitsbereich der Bestimmungsort liegt.
- Genehmigung zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken
- Wenn Sie Wirbeltiere zur Verwendung als Versuchstiere aus Drittländern einführen wollen, benötigen Sie die Genehmigung der zuständigen Stelle. Dies gilt für:
- die Verwendung der Tiere in Tierversuchen
- das Töten von Wirbeltieren, ausschließlich um ihre Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden