Infektionsschutz Beratung
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von Reiswitz, Alexandra Dr.
§§ 6 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__6.html
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Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?