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Schulzeugnis Ersatz

Hamburg 99088035036000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088035036000

Leistungsbezeichnung

Schulzeugnis Ersatz

Leistungsbezeichnung II

Verlust des Zeugnisses

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Schulabschlusszeugnisse (Synonym), Schule (Synonym), Zeugnis (Synonym), Abgangszeugnis (Synonym), Abschlusszeugnis (Synonym), Ersatzzeugnis (Synonym), Neuausstellung (Synonym), Originalzeugnis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Schulwechsel

Teaser

Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Ein Ersatzzeugnis erhalten Sie bei der Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat.

Volltext

Haben Sie Ihr Abschluss- oder Abgangszeugnis von einer Schule verloren, können Sie sich bis zu 55 Jahre nach Ausstellung des Zeugnisses an Ihre Schule wenden, um ein Ersatzzeugnis zu beantragen.

Gibt es Ihre Schule nicht mehr, so müssen Sie sich an die Behörde für Schule und Berufsbildung wenden. Dort wird eine Übersicht geführt, welche Schulen bei Schulschließungen das Archiv der damaligen Schule führen.

Erforderliche Unterlagen

Ausweispapiere und weitere Belege, dass die Schule besucht wurde.

Voraussetzungen

Die Schule wurde besucht und dies kann belegt werden.

Kosten

Für die Ausfertigung von Zweitschriften werden gemäß der Gebührenordnung für das Schulwesen sowie für Bereiche der Berufsbildung und der allgemeinen Fortbildung vom 7. Dezember 1993 Verwaltungsgebühren im Kostenrahmen von 6,80 € bis 60 € in Abhängigkeit vom Verwaltungsaufwand erhoben.

Verfahrensablauf

Um ein Ersatzzeugnis zu beantragen, wenden Sie sich an die entsprechende Schule und vereinbaren einen Termin im Schulsekretariat.
 
Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor und beantragen die Erstellung eines Ersatzzeugnisses.
Ist das Zeugnis noch in der Schule, erstellt Ihnen die Schule ein Ersatzzeugnis.

Bearbeitungsdauer

Bis zu zwei Wochen

Frist

Keine

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Bei Verlust eines Abschluss- oder Abgangszeugnisses von einer Schule kann bis zu 55 Jahre nach Ausstellung des Zeugnisses ein Ersatzzeugnis bei der Schule beantragt werden. Für diesen Zeitraum müssen die Urkunden aufbewahrt werden.
 
Die Aufbewahrungsbestimmungen sind in § 4 Schul-Datenschutzverordnung festgelegt.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Schule und Berufsbildung

Formulare

nicht vorhanden

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