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Schulzeugnis Ausstellung

Hamburg 99088035012000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088035012000

Leistungsbezeichnung

Schulzeugnis Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Informationen zur Ausstellung eines Schulzeugnisses

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Abschlusszeugnis (Synonym), Zeugniserstellung (Synonym), Zeugnisausgabe (Synonym), Halbjahreszeugnis (Synonym), Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Schulwechsel

Handlungsgrundlage

Hamburg - § 8 APO-GrundStGy | Landesnorm Hamburg | Zeugnisse in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 | § 8 - Zeugnisse in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 | gültig ab: 01.08.2011 (landesrecht-hamburg.de)
Hamburg - § 9 APO-GrundStGy | Landesnorm Hamburg | Zeugnisse in den Jahrgangsstufen 4 bis 8 | § 9 - Zeugnisse in den Jahrgangsstufen 4 bis 8 | gültig ab: 01.08.2013 (landesrecht-hamburg.de)
Hamburg - § 10 APO-GrundStGy | Landesnorm Hamburg | Zeugnisse in den Jahrgangsstufen 9 und 10 | § 10 - Zeugnisse in den Jahrgangsstufen 9 und 10 | gültig ab: 01.08.2017 (landesrecht-hamburg.de)
Hamburg - § 11 APO-GrundStGy | Landesnorm Hamburg | Zeugnisarten, -formen und -inhalt | § 11 - Zeugnisarten, -formen und -inhalt | gültig ab: 01.08.2015 (landesrecht-hamburg.de)
Hamburg - § 14 APO-AH | Landesnorm Hamburg | Zeugnisarten | § 14 - Zeugnisarten | gültig ab: 01.08.2008 (landesrecht-hamburg.de)
Hamburg - § 15 APO-AH | Landesnorm Hamburg | Halbjahreszeugnisse, Jahreszeugnisse | § 15 - Halbjahreszeugnisse, Jahreszeugnisse | gültig ab: 05.11.2022 (landesrecht-hamburg.de)
Hamburg - § 17 APO-AH | Landesnorm Hamburg | Abgangszeugnis | § 17 - Abgangszeugnis | gültig ab: 05.11.2022 (landesrecht-hamburg.de)
Hamburg - § 18 APO-AH | Landesnorm Hamburg | Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife | § 18 - Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife | gültig ab: 05.11.2022 (landesrecht-hamburg.de)
Hamburg - § 19 APO-AH | Landesnorm Hamburg | Form und Erteilung der Zeugnisse | § 19 - Form und Erteilung der Zeugnisse | gültig ab: 01.08.2017 (landesrecht-hamburg.de)

Teaser

Ein Schulzeugnis wird von der zuständigen Schule ausgestellt. Die Ausstellung der Zeugnisse an der jeweiligen besuchten Schule erfolgt automatisch. Eine Beantragung für die Fertigung eines Zeugnisses und dessen Ausgabe ist nicht erforderlich.

Volltext

Haben Sie ein Schulhalbjahr, Schuljahr oder einen Bildungsgang abgeschlossen? Das ausgestellte Zeugnis wird Ihnen am Zeugnisausgabetag von der Schule, die Sie besucht haben, ausgegeben.

Handelt es sich um ein Abschluss- oder Abgangszeugnis, so werden Ihnen zusätzlich beglaubigte Kopien des Zeugnisses ausgehändigt.
 
Hinweis: Die Ausstellung und Ausgabe der Zeugnisse an der jeweiligen besuchten Schule erfolgen automatisch. Eine Beantragung der ersten Ausstellung ist nicht erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Ein Schulverhältnis und Schulbesuch.
 
Ein Abschlusszeugnis erhält, wer einen Bildungsgang erfolgreich
abgeschlossen oder eine Abschlussprüfung bestanden hat und die Schule verlässt.
 
Abgangszeugnisse können unter bestimmten Voraussetzungen dann in Betracht kommen, wenn der besuchte Bildungsgang nicht erfolgreich abgeschlossen worden ist, aber die Schule verlassen wird.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die Ausstellung der Zeugnisse an der jeweiligen besuchten Schule erfolgt automatisch ohne Antrag, rechtzeitig bis zur Zeugnisausgabe und wird den anwesenden Schülerinnen und Schülern in der Regel am Zeugnisausgabetag am Ende des Schulhalbjahres oder Schuljahres ausgegeben.
 
Ist am Tage der Zeugnisausgabe eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund von Beurlaubung, Krankheit oder anderen nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht anwesend, so ist das Zeugnis den Eltern oder bei Volljährigkeit der Schülerin oder dem Schüler in einem verschlossenen Umschlag zu übermitteln.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung variiert, die Zeugnisse werden jedoch grundsätzlich bis zum vorgesehenen Ausgabetag erstellt. Der Zeugnisausgabetag ist grundsätzlich am Ende des Schulhalbjahres oder Schuljahres.
 
In der Regel wird das Zeugnis ausgefüllt, ausgedruckt, unterzeichnet und gesiegelt. Der Prozess kann einige Tage bis wenige Wochen in Anspruch nehmen.

Frist

Schuljahresende, Schulhalbjahresende oder Abgangsdatum

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausstellung Zeugnis durch zuständige Schule
  • Ausstellung erfolgt am Ende des Halbjahrs oder Schuljahrs durch die Schule
  • Ausstellung erfolgt automatisch nach Schulbesuch
  • Keine Beantragung notwendig
  • Zeugnisausgabe in der Schule
  • Abschlusszeugnis automatisch mit gebührenfreien beglaubigten Kopien

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Schule und Berufsbildung

Formulare

nicht vorhanden

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