Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Masseur- und Physiotherapeutengesetz https://www.gesetze-im-internet.de/mphg/__1.html
Wenn Sie die Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie ausüben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.
Die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie, ist ausschließlich Personen, die im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut nach dem Masseur- und Physiotherapeutenrecht sind, vorbehalten.
Die Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie werden erfolgt in Hamburg nur nach einer mündlich-praktischen Überprüfung. Eine Erteilung nach Aktenlage ist in Hamburg nicht möglich.
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie,
- Personalausweis oder Reisepass,
- bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde,
- einen tabellarischen Lebenslauf,
- ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist) oder Nachweis Arbeits- bzw. Mietvertrag,,
- eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0),
- ggf. eine von Ihnen abgegebene Erklärung, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Selbstauskunft),
- einen Nachweis über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut,
- ein Attest eines niedergelassenen Arztes (Vordruck erhalten Sie von uns).
In Hamburg ist keine Überprüfung nach Aktenlage möglich
Sie müssen
- Mindestens 25 Jahre alt sein,
- Zuständigkeit der Sozialbehörde (Wohnsitz in Hamburg oder ein Arbeitsplatz nachgewiesen werden, für den die Heilpraktikererlaubnis benötigt wird. Der Nachweis erfolgt durch einen Arbeitsvertrag über ein verbindliches Anstellungsverhältnis mit einer geregelten Arbeitszeit von mindestens 19 Wochenstunden. Ersatzweise kann ein verbindlicher Mietvertrag über Gewerberäume anerkannt werden, die für eine Heilpraktikerpraxis geeignet sind. Der geregelte Mietumfang muss mindestens 19 Wochenstunden betragen. Handelt es sich um ein Untermietverhältnis, muss die Zustimmung des Eigentümers vorgelegt werden. Assistenz- und Hospitationsverträge sowie Mietverträge für Wohnraum werden nicht anerkannt.
- im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut sein
- Eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie durch ein ärztliches Attest nachweisen können,
- Eine für die Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
- Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Antragstellung erfolgt digital.
- Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und teilt Ihnen den mündlich-praktischen Überprüfungstermin mit,
- Bei erfolgreicher Überprüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.
Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
- Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie
- Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie, ist ausschließlich Personen, die im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut sind, vorbehalten.
- Zuständig in Hamburg: Sozialbehörde, Landesprüfungsamt für Heilberufe