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Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

Hamburg 99101001107000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101001107000

Leistungsbezeichnung

Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

Leistungsbezeichnung II

Nutzungsrecht für eine Grabstelle erwerben

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Beerdigungen (Synonym), Friedhof (Synonym), Sarg (Synonym), Urne (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 23 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP23
§ 24 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP24/part/S
Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGebOHA2006rahmen/part/X

Teaser

Sie möchten ein bestimmtes Grab anlässlich eines Todesfalls oder vorsorglich reservieren? Dann können Sie ein Nutzungsrecht für das Grab erwerben.

Volltext

Sie können im Falle eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken eine Grabstätte (zum Beispiel Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätte) reservieren. Ein Grab auf einem Friedhof kann nicht gekauft werden. Sie können das Nutzungsrecht erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die Ihr Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen festgelegten Zeitraum.

Erforderliche Unterlagen

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über die notwendigen Unterlagen.

Voraussetzungen

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt. Die örtlich zuständigen Stellen haben eigene Satzungen, aus welchen die geltenden Voraussetzungen zu entnehmen sind. Informieren Sie sich über die in Ihrem Fall geltenden Voraussetzungen bei der örtlich zuständigen Stelle.
 

Kosten

Die Kosten variieren je nach Grabstätte und Friedhof. Erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über die in Ihrem konkreten Fall anfallenden Kosten.

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt. Die örtlich zuständigen Stellen haben eigene Satzungen, aus welchen die geltenden Abläufe zu entnehmen sind. Informieren Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über den konkreten Verfahrensablauf.
 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit variiert je nach örtlich zuständiger Stelle sowie Art und Umfang Ihres Antrages.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Nutzungsrecht für eine Grabstelle erwerben
  • Grab kann nicht gekauft werden
  • Es kann ein Nutzungsrecht an einem Grab erworben werden
  • Nutzungsrecht wird per Urkunde nachgewiesen
  • Erwerb erfolgt für festgelegten Zeitraum

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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