Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe
Inhalt
Begriffe im Kontext
Beerdigungen (Synonym), Friedhof (Synonym), Sarg (Synonym), Urne (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 23 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP23
§ 24 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP24/part/S
Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGebOHA2006rahmen/part/X
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP23
§ 24 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP24/part/S
Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGebOHA2006rahmen/part/X
Sie möchten ein bestimmtes Grab anlässlich eines Todesfalls oder vorsorglich reservieren? Dann können Sie ein Nutzungsrecht für das Grab erwerben.
Sie können im Falle eines Todesfalls oder zu Vorsorgezwecken eine Grabstätte (zum Beispiel Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätte) reservieren. Ein Grab auf einem Friedhof kann nicht gekauft werden. Sie können das Nutzungsrecht erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die Ihr Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen festgelegten Zeitraum.
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über die notwendigen Unterlagen.
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt. Die örtlich zuständigen Stellen haben eigene Satzungen, aus welchen die geltenden Voraussetzungen zu entnehmen sind. Informieren Sie sich über die in Ihrem Fall geltenden Voraussetzungen bei der örtlich zuständigen Stelle.
Die Kosten variieren je nach Grabstätte und Friedhof. Erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über die in Ihrem konkreten Fall anfallenden Kosten.
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt. Die örtlich zuständigen Stellen haben eigene Satzungen, aus welchen die geltenden Abläufe zu entnehmen sind. Informieren Sie sich bei der örtlich zuständigen Stelle über den konkreten Verfahrensablauf.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach örtlich zuständiger Stelle sowie Art und Umfang Ihres Antrages.
- Nutzungsrecht für eine Grabstelle erwerben
- Grab kann nicht gekauft werden
- Es kann ein Nutzungsrecht an einem Grab erworben werden
- Nutzungsrecht wird per Urkunde nachgewiesen
- Erwerb erfolgt für festgelegten Zeitraum
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg