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Ausnahmegenehmigung von § 28 BestattG für die Neubelegung einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit

Hamburg 99101020276000 Typ 4b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101020276000

Leistungsbezeichnung

Ausnahmegenehmigung von § 28 BestattG für die Neubelegung einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung für die Neubelegung einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4b

Begriffe im Kontext

Grabstätten (Synonym), Bestattung (Synonym), Ruhefrist (Synonym), Beisetzung (Synonym), Grabpflege (Synonym), Grabstein (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.01.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 28 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP28
Gebührentatbestand Nr. 4423 Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen
(BestattGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGebOHA2006rahmen/part/X

Teaser

Wenn Sie ein Grab vor Ablauf der Ruhezeit neu belegen wollen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Volltext

Die Ruhezeit beschreibt den Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht neu belegt werden darf. Dieser Zeitraum beträgt mindestens 25Jahre. Die Ruhezeit beginnt mit dem Beisetzungstag und beträgt in Hamburg unabhängig von der Art der Bestattung 25 Jahre. Wenn Sie ein Grab vor Ablauf der Ruhezeit neu belegen wollen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Die Verfahrensweise variiert zwischen den einzelnen Friedhofsverwaltungen. Daher werden je nach zuständiger Stelle andere Unterlagen benötigt. Sie sollten sich daher vor der Antragstellung mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen und erfragen, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall benötigt werden.

Voraussetzungen

Die Verfahrensweise variiert zwischen den einzelnen Friedhofsverwaltungen. Daher gelten je nach Friedhof andere Voraussetzungen. Sie sollten sich daher vor der Antragstellung mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen und erfragen, welche Voraussetzungen in Ihrem konkreten Fall erfüllt sein müssen.

Kosten

174,00 EUR – 199,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den gegebenenfalls notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit.

Bearbeitungsdauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu mehreren Monaten rechnen.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Auch bei Vorliegen aller tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen besteht Ihrerseits kein Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung. Die Friedhofsverwaltungen entscheiden im eigenen Ermessen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Genehmigung für die Neubelegung einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit beantragen
  • Ruhezeit: Zeitraum, in dem Grabstellen nicht neu belegt werden dürfen
  • vorzeitige neue Belegung erfordert Ausnahmegenehmigung
  • Antrag bei der zuständigen Stelle notwendig

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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