Ausnahmegenehmigung von § 28 BestattG für die Neubelegung einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit
Inhalt
Ausnahmegenehmigung von § 28 BestattG für die Neubelegung einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit
Genehmigung für die Neubelegung einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit beantragen
Begriffe im Kontext
Grabstätten (Synonym), Bestattung (Synonym), Ruhefrist (Synonym), Beisetzung (Synonym), Grabpflege (Synonym), Grabstein (Synonym)
Fachlich freigegeben am
09.01.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§ 28 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP28
Gebührentatbestand Nr. 4423 Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen
(BestattGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGebOHA2006rahmen/part/X
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP28
Gebührentatbestand Nr. 4423 Gebührenordnung für das Bestattungs- und Friedhofswesen
(BestattGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGebOHA2006rahmen/part/X
Wenn Sie ein Grab vor Ablauf der Ruhezeit neu belegen wollen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Die Ruhezeit beschreibt den Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht neu belegt werden darf. Dieser Zeitraum beträgt mindestens 25Jahre. Die Ruhezeit beginnt mit dem Beisetzungstag und beträgt in Hamburg unabhängig von der Art der Bestattung 25 Jahre. Wenn Sie ein Grab vor Ablauf der Ruhezeit neu belegen wollen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Verfahrensweise variiert zwischen den einzelnen Friedhofsverwaltungen. Daher werden je nach zuständiger Stelle andere Unterlagen benötigt. Sie sollten sich daher vor der Antragstellung mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen und erfragen, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall benötigt werden.
Die Verfahrensweise variiert zwischen den einzelnen Friedhofsverwaltungen. Daher gelten je nach Friedhof andere Voraussetzungen. Sie sollten sich daher vor der Antragstellung mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen und erfragen, welche Voraussetzungen in Ihrem konkreten Fall erfüllt sein müssen.
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den gegebenenfalls notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit.
Auch bei Vorliegen aller tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen besteht Ihrerseits kein Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung. Die Friedhofsverwaltungen entscheiden im eigenen Ermessen.
- Genehmigung für die Neubelegung einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit beantragen
- Ruhezeit: Zeitraum, in dem Grabstellen nicht neu belegt werden dürfen
- vorzeitige neue Belegung erfordert Ausnahmegenehmigung
- Antrag bei der zuständigen Stelle notwendig
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg