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Geografische Genehmigung für unbemannte Fluggeräte Erteilung

Hamburg 99080103001000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080103001000

Leistungsbezeichnung

Geografische Genehmigung für unbemannte Fluggeräte Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Drohne (Synonym), Genehmigung (Synonym), Unbemannte Luftfahrtsysteme (Synonym), Fluggerät (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


Links:

Teaser

Die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen sind vielfältig. Wenn Sie beim Betrieb auch geografische Gebiete überfliegen wollen, müssen Sie unter Umständen eine Erlaubnis beantragen. 

Volltext

Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" ("Unmanned Aircraft System" – UAS) bilden. Sie bieten Ihnen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten wie zum Beispiel im Bereich der Foto- und Videografie, bei der Rettung von Rehkitzen oder der Vermessung von Flächen.

Beim Betrieb einer Drohne wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein von der zuständigen Luftfahrtbehörde festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken vermieden werden für

  • die öffentliche Sicherheit,
  • den Schutz der Privatsphäre und personenbezogene Daten oder
  • die Umwelt.

Bundesweit geltende geografische (UAS-) Gebiete sind zum Beispiel

  • Bundesfernstraßen,
  • Bundeswasserstraßen oder
  • Wohngrundstücke. 

Sie wollen ein geografisches (UAS-) Gebiet überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle einholen? Sie wollen zum Beispiel Ihr Fluggerät in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken ohne Zustimmung und in einer Höhe von weniger als 100 Metern betreiben? 
Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde einholen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Einflug in ein geographisches UAS-Gebiet
  • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
  • gegebenenfalls:
    • Kompetenznachweis A1/A3 beziehungsweise Kompetenznachweis A2 (Fernpiloten-Zeugnis A2)
    • Selbsterklärung praktische Fähigkeiten
    • Lageplan
    • schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
    • Auftrag betroffener Behörden, Stellen oder Betreiber
    • Freigabe Deutsche Flugsicherung
    • SORA-Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment) mit einer ausführlichen Betriebsbeschreibung (ConOps)
    • Gutachten über Eignung des Geländes und betroffenen Luftraumes
    • weitere Bewertungen und Gutachten zum Beispiel im Bereich Lärm- und Naturschutz

Voraussetzungen

  • ausreichende Lufthaftpflichtversicherung
  • erforderliche Kompetenznachweise
  • vorgesehener Betrieb und Nutzung des Luftraums führen nicht
    • zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder
    • zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere zu Verletzungen des Datenschutzes und beim Natur- und Umweltschutz

Kosten

Kostentyp: Verwaltungsgebühr
Vorkasse: Nein
Link zur Kostenbildung: https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/anlage.html
Fix: EUR 100

Kostentyp: Verwaltungsgebühr
Vorkasse: Nein
Fix: EUR 200
 

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Geografische Genehmigung für unbemannte Fluggeräte Erteilung 
  • Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen
  • soll beim Betrieb einer Drohne ein geografisches UAS-Gebiet (UAS ¬– Unmanned Aircraft System, unbemanntes Luftfahrzeugsystem) überflogen werden, ist unter Umständen eine Genehmigung zum Einflug in das geografische Gebiet erforderlich
  • Beispiele für geografische Gebiete:
    • Bundesfernstraßen
    • Bundeswasserstraßen
    • Wohngrundstücke
  • Einflug in ein geografisches Gebiet beziehungsweise in geografische Gebiete muss vorab bei zuständiger Stelle beantragt werden 
  • 2 Optionen:
    • Allgemeinerlaubnis zum Einflug in geografische Gebiete
    • Einzelerlaubnis zum Einflug in ein geografisches Gebiet
  • erforderliche Unterlagen:
    • Hauptantrag: Betrieb eines UAS in geografischen UAS-Gebieten 
    • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
    • gegebenenfalls
      • Kompetenznachweis A1/A3 beziehungsweise Kompetenznachweis A2 (Fernpiloten-Zeugnis A2)
      • Selbsterklärung praktische Fähigkeiten
      • Lageplan
      • Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
      • Auftrag betroffener Behörden, Stellen oder Betreiber
      • Risikobewertung SORA (Specific Operational Risk Assessment)
      • Gutachten über Eignung des Geländes und betroffenen Luftraumes
      • weitere Bewertungen und Gutachten zum Beispiel im Bereich Lärm- und Naturschutz
  • Voraussetzungen:
    • ausreichende Lufthaftpflichtversicherung
    • erforderliche Kompetenznachweise
    • Unterlagen, die gegebenenfalls notwendig sind, wie zum Beispiel:
      • Freigabe Deutsche Flugsicherung
      • schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
    • vorgesehener Betrieb und Nutzung des Luftraums führen nicht
      • zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder
      • zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere zu Verletzungen des Datenschutzes und des Natur- und Umweltschutzes 
  • zuständig: örtlich zuständige Landesluftfahrtbehörde 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Formulare

nicht vorhanden

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