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Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Ausstellung

Hamburg 99018122012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018122012000

Leistungsbezeichnung

Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Hebammen (Synonym), Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin (Synonym), Physiotherapeut / Physiotherapeutin (Synonym), Altenpfleger / Altenpflegerin (PflBG) (Synonym), Hebamme (HebG neue Fassung - EU) (Synonym), Gesundheitspfleger (Synonym), Gesundheitspflegerin (Synonym), Krankenpfleger (Synonym), Krankenpflegerin (Synonym), Telematikinfrastruktur (Synonym), eHBA (Synonym), VDA (Synonym), elektronischer Heilberufsausweis (Synonym), Heilberufeausweis (Synonym), Vertrauensdiensteanbieter (Synonym), elektronisches Gesundheitsberuferegister (Synonym), nicht-approbierter Gesundheitsfachberuf (Synonym), Heilberufsausweis (Synonym), Leistungserbringer (Synonym), eGBR (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.12.2023

Fachlich freigegeben durch

HaSI Landesredaktion

Handlungsgrundlage

§ 340 Sozialgesetzbuch V (SGB V) 
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__340.html

Teaser

Wenn Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Volltext

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

Es gibt verschiedene elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für verschiedene Berufsgruppen. Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:

  • Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger
  • Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger 
  • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
  • Hebammen
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter

Erforderliche Unterlagen

  • Scan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)
  • gegebenenfalls: Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde)

Voraussetzungen

  • Sie sind als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf tätig.

Kosten

40,00 EUR
 

Verfahrensablauf

  • Sie rufen das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen den Online-Antrag aus
  • Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihre Berufsberechtigung geprüft.
  • Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine EMail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
  • Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig Ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Chipkarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl.

Bearbeitungsdauer

2 - 8 Wochen
 

Frist

Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre
 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen
  • Ermöglicht den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI)
  • Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und erlaubt zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
  • Verschiedene Elektronische Heilberufsausweise (eHBA) für verschiedene Berufsgruppen.
  • Diese Leistung betrifft die Berufsgruppe der nicht-approbierten Personen in Gesundheitsberufen.
    • Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger
    • Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger
    • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
    • Hebammen
    • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
    • Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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