Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis/Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Ausstellung
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www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__340.html
Wenn Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für verschiedene Berufsgruppen. Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:
- Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger
- Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger
- Altenpflegerinnen und Altenpfleger
- Hebammen
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter
- Scan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)
- gegebenenfalls: Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde)
- Sie rufen das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen den Online-Antrag aus
- Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihre Berufsberechtigung geprüft.
- Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine EMail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
- Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig Ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Chipkarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl.
- Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen
- Ermöglicht den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI)
- Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und erlaubt zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
- Verschiedene Elektronische Heilberufsausweise (eHBA) für verschiedene Berufsgruppen.
- Diese Leistung betrifft die Berufsgruppe der nicht-approbierten Personen in Gesundheitsberufen.
- Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger
- Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger
- Altenpflegerinnen und Altenpfleger
- Hebammen
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter