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Eignungsfeststellung von Adoptionsbewerber:innen für eine internationale Adoption (länderspezifisch) Feststellung

Hamburg 99013022037000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013022037000

Leistungsbezeichnung

Eignungsfeststellung von Adoptionsbewerber:innen für eine internationale Adoption (länderspezifisch) Feststellung

Leistungsbezeichnung II

Eignung als Adoptiveltern für eine Auslandsadoption prüfen (länderspezifisch)

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Adoptiveltern testen (Synonym), Adoptionseltern (Synonym), Länderspezifische Prüfung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

GZA, Funktionspostfach

Handlungsgrundlage

§ 7c Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) https://www.gesetze-im-internet.de/advermig_1976/__7c.html

Teaser

Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich neben der allgemeinen Prüfung für das jeweilige Land als Adoptionseltern qualifizieren.

Volltext

Die Auslandsadoption unterteilt sich in 2 Eignungsprüfungen: Die allgemeine Eignungsprüfung bei der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle und die länderspezifische Eignungsprüfung bei einer Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.

Bei der länderspezifischen Eignungsprüfung wird geprüft, ob Sie für die Adoption eines Kindes aus einem bestimmten Land geeignet sind. Die Eignungsprüfung wird durch eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes durchgeführt.
 

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Der Ablauf einer internationalen Adoption verläuft in den meisten Fällen in 3 Schritten:

  1. Vermittlungsverfahren in Deutschland
  2. Adoptionsverfahren im Ausland
  3. Anerkennung der Adoption in Deutschland

Nach einer positiven Eignungsfeststellung durch die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft beziehungsweise. die zentrale Vermittlungsstelle des Landesjugendamtes wird die Adoptionsbewerbung an die zuständige Stelle im Heimatstaat des Kindes versandt.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer. Dieser Prozess kann einige Zeit dauern.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Eignungsfeststellung von Adoptionsbewerber:innen für eine internationale Adoption (länderspezifisch) Feststellung
  • 2 Eignungsprüfungen notwendig: Allgemein und länderspezifisch
  • Voraussetzung ein Kind aus dem Ausland adoptieren zu können
  • Zuständige Stelle: zuständige Auslandsvermittlungsstelle (in freier Trägerschaft oder bei der Zentralen Adoptionsvermittlungsstelle des Landesjugendamtes)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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