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Bescheinigung über das Fortbestehen der Niederlassungserlaubnis

Hamburg 99010017012000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010017012000

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung über das Fortbestehen der Niederlassungserlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Bescheinigung über das Fortbestehen der Niederlassungserlaubnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Auslandsaufenthalte (Synonym), Aufenthaltsrecht (Synonym), Rückkehrfrist (Synonym), Erlöschen eines Aufenthaltsrechts (Synonym), § 51 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Teaser

Möchten Sie sich länger als sechs Monate außerhalb Deutschlands aufhalten und haben eine Niederlassungserlaubnis? Dann müssen Sie eine Bescheinigung über deren Fortbestand über diesen Zeitraum hinaus beantragen.

Volltext

Besitzen Sie eine Niederlassungserlaubnis, halten sich seit mehr als 15 Jahren rechtmäßig in Deutschland auf und hat auch Ihr Ehepartner /-in eine Niederlassungserlaubnis erlischt diese nicht, wenn Sie sich mehr als sechs Monate außerhalb von Deutschland aufhalten, der Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsinteresse vorliegt. 
Andere Besitzer oder Besitzerinnen einer Niederlassungserlaubnis können auf Antrag eine Verlängerung der Rückkehrfrist erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise zu Wohnkosten inklusive Heizkosten (mindestens letzte 3 Abrechnungen)
  • Nachweise über Einkünfte nach der Einreise

Voraussetzungen

  • Besitz einer Niederlassungserlaubnis
  • gesicherter Lebensunterhalt
  • keine Ausweisungsinteressen vorliegen

Kosten

Es ist eine Gebühr in Höhe von EUR 18,00 zu zahlen.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt über den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis bei der für Sie zuständigen Ausländerdienststelle.
Im Antragsstellungsprozess kann es zu Nachfragen an Sie kommen und gegebenenfalls müssen erforderlichen Unterlagen einreichen.
Terminvergabe und Vorsprache am Termin.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt so bald wie möglich, wenn möglich, abschließend bei Ihrem Vorsprachetermin.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Haben Sie eine befristete Verlängerung der Rückkehrfrist, müssen Sie gegebenenfalls (z. B. bei Erkrankung und Reiseunfähigkeit) rechtzeitig deren Verlängerung beantragen.

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid ist das Einlegen eines Widerspruchs bei der Dienststelle, welche den Bescheid erlassen hat, möglich.

Kurztext

  • Ausstellung einer Bescheinigung über das Fortbestehen der Niederlassungserlaubnis
  • Ihre Niederlassungserlaubnis erlischt wenn Sie sich mehr als sechs Monate außerhalb von Deutschland aufhalten nicht, wenn:
    • Sie sich sich mehr als 15 Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten,
    • Ihr Lebensunterhalt gesichert ist und
    • kein Ausweisungsinteresse gegen Sie besteht
  • Gleiches gilt auch für Ihren Ehepartner /-in, wenn dieser auch eine Niederlassungserlaubnis besitzt
  • Andere Besitzer oder Besitzerinnen einer Niederlassungserlaubnis können auf Antrag eine Verlängerung der Rückkehrfrist erhalten.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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