Bescheinigung über das Fortbestehen der Niederlassungserlaubnis
Inhalt
Begriffe im Kontext
Auslandsaufenthalte (Synonym), Aufenthaltsrecht (Synonym), Rückkehrfrist (Synonym), Erlöschen eines Aufenthaltsrechts (Synonym), § 51 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Synonym)
Fachlich freigegeben am
05.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
Möchten Sie sich länger als sechs Monate außerhalb Deutschlands aufhalten und haben eine Niederlassungserlaubnis? Dann müssen Sie eine Bescheinigung über deren Fortbestand über diesen Zeitraum hinaus beantragen.
Besitzen Sie eine Niederlassungserlaubnis, halten sich seit mehr als 15 Jahren rechtmäßig in Deutschland auf und hat auch Ihr Ehepartner /-in eine Niederlassungserlaubnis erlischt diese nicht, wenn Sie sich mehr als sechs Monate außerhalb von Deutschland aufhalten, der Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsinteresse vorliegt.
Andere Besitzer oder Besitzerinnen einer Niederlassungserlaubnis können auf Antrag eine Verlängerung der Rückkehrfrist erhalten.
Andere Besitzer oder Besitzerinnen einer Niederlassungserlaubnis können auf Antrag eine Verlängerung der Rückkehrfrist erhalten.
- Nachweise zu Wohnkosten inklusive Heizkosten (mindestens letzte 3 Abrechnungen)
- Nachweise über Einkünfte nach der Einreise
- Besitz einer Niederlassungserlaubnis
- gesicherter Lebensunterhalt
- keine Ausweisungsinteressen vorliegen
Die Antragstellung erfolgt über den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis bei der für Sie zuständigen Ausländerdienststelle.
Im Antragsstellungsprozess kann es zu Nachfragen an Sie kommen und gegebenenfalls müssen erforderlichen Unterlagen einreichen.
Terminvergabe und Vorsprache am Termin.
Im Antragsstellungsprozess kann es zu Nachfragen an Sie kommen und gegebenenfalls müssen erforderlichen Unterlagen einreichen.
Terminvergabe und Vorsprache am Termin.
Die Bearbeitung erfolgt so bald wie möglich, wenn möglich, abschließend bei Ihrem Vorsprachetermin.
Haben Sie eine befristete Verlängerung der Rückkehrfrist, müssen Sie gegebenenfalls (z. B. bei Erkrankung und Reiseunfähigkeit) rechtzeitig deren Verlängerung beantragen.
Gegen einen ablehnenden Bescheid ist das Einlegen eines Widerspruchs bei der Dienststelle, welche den Bescheid erlassen hat, möglich.
- Ausstellung einer Bescheinigung über das Fortbestehen der Niederlassungserlaubnis
- Ihre Niederlassungserlaubnis erlischt wenn Sie sich mehr als sechs Monate außerhalb von Deutschland aufhalten nicht, wenn:
- Sie sich sich mehr als 15 Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten,
- Ihr Lebensunterhalt gesichert ist und
- kein Ausweisungsinteresse gegen Sie besteht
- Gleiches gilt auch für Ihren Ehepartner /-in, wenn dieser auch eine Niederlassungserlaubnis besitzt
- Andere Besitzer oder Besitzerinnen einer Niederlassungserlaubnis können auf Antrag eine Verlängerung der Rückkehrfrist erhalten.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg